Das Kuratorium für Verkehrssicherheit fordert zum Schutz von Kindern strengere Regeln im Straßenverkehr.

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Wien – Im Schnitt sterben in Österreich jedes Jahr acht Kinder unter 14 Jahren bei Verkehrsunfällen, drei davon sind als Fußgänger unterwegs. "In drei von vier Fällen sind die Kinder nicht die Hauptunfallverursacher", sagte Klaus Robatsch, Leiter des Forschungsbereichs im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Um Kinder besser zu schützen, fordert das KFV unter anderem Tempo 30 in der Stadt.

Das KFV hat die Unfallzahlen der Jahre 2013 bis 2017 analysiert. Rund 2.800 Kinder wurden hier jährlich verletzt, rund 300 von ihnen schwer. Der Großteil war mit 42 Prozent als Mitfahrer in Pkw unterwegs. 27 Prozent bzw. rund 750 Kinder pro Jahr verunglückten als Fußgänger – jedes vierte Kind am Zebrastreifen, auf dem sie eigentlich unter besonderem Schutz stehen würden. "Doch am Schutzweg ist oft der Schutz weg, für Kinder als auch Erwachsene", sagte Robatsch. 19 Prozent der Kinder verunfallten als Radfahrer.

Umfassende Maßnahmen

Das KFV begrüßt auch den Einsatz von Abbiegeassistenzsystemen, der am Dienstag Thema des von Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) einberufenen Lkw-Sicherheitsgipfels sein wird. Im Abbiegeassistenten sieht das KFV einen wichtigen Schritt, allerdings seien zum Schutz von Kindern umfassende weitere Maßnahmen notwendig, etwa eine Geschwindigkeitsreduktion.

Bei einem Aufprall mit 30 km/h stirbt einer von zehn Fußgängern. "Ein Unfall bei 60 km/h endet so gut wie immer tödlich", sagte Robatsch. Er forderte die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in Städten, insbesondere im Umfeld von Schulen. Das sei "im wahrsten Sinne des Wortes für Kinder lebensrettend". Innerstädtische Hauptverkehrsstraßen wie beispielsweise in Wien der Gürtel und der Ring können davon ausgenommen sein, erläuterte Robatsch. Auch Infrastrukturmaßnahmen, etwa um die Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich zu verbessern, können Städte kindersicherer machen. Verkehrsplaner sollten vermehrt "für die Gruppe der schwächeren Verkehrsteilnehmer planen".

Erhöhtes Strafausmaß

Das KFV erneuerte auch seine Forderung nach höheren Strafen für Verkehrsteilnehmer, wenn Kinder involviert sind. Deshalb soll das Strafausmaß bei Delikten, bei denen Kinder als Mitfahrer betroffen sind oder sich im unmittelbaren Gefahrenbereich befinden und dadurch gefährdet sind, verdoppelt werden – etwa wenn Kinder im Auto nicht richtig gesichert werden oder Lenker zu schnell oder alkoholisiert mit ihnen unterwegs sind. "Auch bei einer Verdoppelung der Strafen wären diese im internationalen Vergleich noch sehr gering", sagte Robatsch.

Der KFV hat sich auch die Unfallzahlen der vergangenen zehn Jahre angesehen. Fast 29.000 Buben und Mädchen wurden in diesem Jahrzehnt im Straßenverkehr verletzt. Das sind mehr, als im Allianz-Stadion in Wien Platz haben, erläuterte der Verkehrssicherheitsexperte. (APA, 18.2.109)