Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein formales Hindernis für die Inanspruchnahme des Papamonats durch Rechtsanwälte beseitigt. Dies erfolgte, nachdem die Krankenkasse einem Steirer den Familienzeitbonus verweigert hatte, weil er nicht von der Liste der Anwälte weichen wollte, berichtete die "Presse" am Montag.
Der Mann hatte vor der Geburt seines zweiten Kindes alles vorbereitet, um seine Frau einen Monat lang zu Hause zu unterstützen. So vertraute er etwa die unaufschiebbaren Termine als Anwalt seinen Kanzleipartnern an. Aus der Liste der Rechtsanwälte wollte er sich aber nicht streichen lassen, denn während die Austragung kostenlos ist, muss man für die Wiedereintragung 300 Euro zahlen. Zudem müsse man eine Wartefrist von einigen Wochen bis zur nächsten Ausschusssitzung der Kammer und zur neuerlichen Angelobung in Kauf nehmen.
Faktisch nicht erwerbstätig
Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse lehnte den Antrag auf den Familienzeitbonus in der Folge ab, da der Jurist bei einer aufrechten Mitgliedschaft in der Anwaltskammer weiterhin als erwerbstätig gilt. Der Anwalt klagte gegen den Bescheid und landete beim OGH. Dieser war schließlich der Ansicht, dass es nach dem Gesetzestext genügt, wenn die Erwerbstätigkeit faktisch nicht ausgeübt wird.
Das Verfahren geht nun zurück ans Landesgericht für Zivilrechtssachen. Dieses muss noch prüfen, ob der Mann die Unterbrechung seiner Erwerbstätigkeit auch ohne Streichung von der Liste erkennbar gemacht hat – was laut dem Betroffenen klar der Fall war. Das Familienressort wollte sich zum Anlassfall selbst nicht äußern, erklärte am Montag jedoch, dass man sich die Sachlage im Rahmen der laufenden Gespräche über den Papamonat ansehen werde. (APA, 18.2.2019)