Innenminister Herbert Kickl hat eine Idee. Der FPÖ-Scharfmacher will eine "Sicherheitsverwahrung für gefährliche Asylwerber". Anlass ist der Vorfall in Dornbirn, bei dem ein türkischstämmiger Mann, der wegen früherer Straftaten schon ein Aufenthaltsverbot hatte, nach Österreich zurückkehrte, Asyl beantragte und im Zuge eines Streits um die Mindestsicherung einen österreichischen Beamten erstach.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen sagt dazu, rechtlich sei das "extrem heikel". Justizminister Josef Moser in einem "ZiB 2"-Interview: Das sei "äußerst sensibel". Vor allem habe der Innenminister noch nicht klargemacht, was genau er sich da vorstelle, denn auf die genaue Ausformulierung komme es an. Man brauchte klare Bestimmungen mit konkreten Verdachtsmomenten und klar definierten Straftatbeständen. Der bekannte Verfassungsrechtler Heinz Mayer schließlich sagt: "Das ist eine äußerst gefährliche Maßnahme, weil sie zu Missbrauch einlädt."

Ist eine "Sicherheitshaft" vor einer Straftat in manchen Fällen unbedingt notwendig? Im Fall von Dornbirn sagen manche, man hätte den Mann sehr wohl vorher in (Abschiebe-)Haft nehmen können. Der Innenminister und VP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler, die als die eigentliche Justizministerin auftritt, sagen: Nein, man braucht für gefährliche Asylwerber präventive "Sicherheitsverwahrung oder -haft".

Das ist aber eine Verfassungsänderung, und dazu braucht man die Opposition.

Neos und Liste Pilz haben sofort abgelehnt, die SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner erklärte sich zunächst "verhandlungsbereit", ruderte dann aber zurück. Es solle eine "Taskforce" vorher feststellen, ob eine solche gravierende Maßnahme (der Bundespräsident: "Entschuldigung? Freiheitsentzug?") notwendig ist.

Unbehagen

Bei rechtsstaatlich denkenden Menschen löst Kickls Idee größtes Unbehagen aus. Natürlich schwebt im Hintergrund bei historisch Gebildeten die Erinnerung an die NS-Zeit, in der es die "Sicherheitsverwahrung" gab. Allerdings gestattet nach Angabe von Fachleuten die Menschenrechtskonvention die Festsetzung bestimmter Personen bei Vorliegen eines ganz konkreten Verdachts vor der eigentlichen Straftat (oder dem Versuch dazu). Das sei aber in Österreich nicht umgesetzt worden.

Auf jeden Fall aber, so Heinz Mayer, sei der Fokus auf eine ganz bestimmte Gruppe ("gefährliche Asylwerber") verfassungswidrig. Wenn eine präventive Haft möglich sein soll, dann nur für alle. Als der damalige VP-Innenminister Günther Platter 2008 für die Fußball-WM Hooligans präventiv in Haft nehmen wollte, lehnte das die damalige Justizministerin Maria Berger (heute Richterin am Europäischen Gerichtshof) als verfassungswidrig ab.

Ganz generell, aber auch angesichts des rechtsstaatlichen Verständnisses, das vor allem die FPÖ immer wieder an den Tag legt, ist tiefes Misstrauen gegen eine Präventivhaft angebracht. Auch wenn die Haft und ihre Dauer unbedingt durch einen unabhängigen Richter festgelegt werden müssten. Präventivhaft für alle? Das hat autoritären Modergeruch. (Hans Rauscher, 22.2.2019)