Der aus der Ukraine stammende Dmitri Firtasch war schon öfters im Fadenkreuz der Justiz. Vor zwei Jahren gab es eine öffentliche Verhandlung am Oberlandesgericht Wien. Dieses erklärte die Auslieferung an die USA für zulässig.

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Wien – Die Ex-Frau und der Stiefsohn des in Wien ansässigen ukrainischen Oligarchen Dmitri Firtasch beabsichtigen, diesen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien anzuzeigen. Das hat die APA aus vertraulicher Quelle erfahren. Ebenfalls angezeigt werden soll demnach ein enger Vertrauter Firtschas, der in der Ukraine eine hohe politische Funktion bekleidet.

Konkret wird in der Anzeige der Verdacht der Untreue und Geldwäsche im Zusammenhang mit Firtaschs Unternehmensstruktur erhoben. Daneben ist von schwerer Erpressung, Betrug und gefährlicher Drohung die Rede. Firtaschs Ex-Frau und ihr Sohn werfen den Verdächtigen – für beide gilt die Unschuldsvermutung – vor, bereits zu Beginn der 2000er-Jahre Geld aus dem Hauptunternehmen unberechtigterweise abgezogen und in Offshore-Firmen geparkt zu haben. Hintergrund war die bevorstehende Scheidung des Ehepaars Firtasch.

Fünf Milliarden Euro Schaden

In weiterer Folge sollen die Verdächtigen immer wieder versucht haben, die Ex-Frau mittels Drohungen zur Beilegung der Streitigkeiten betreffend der Aufteilung des Vermögens zu bringen. Der in der Anzeige vermutete Schaden soll sich auf rund fünf Milliarden Euro belaufen. Eingebracht wird die Sachverhaltsdarstellung deshalb in Wien, weil Firtaschs Ex-Frau davon ausgeht, dass der Großteil der Tathandlungen zulasten ihres Vermögens in Wien in Auftrag gegeben wurden und damit die Zuständigkeit der österreichischen Strafverfolgungsbehörden gegeben ist.

Hausdurchsuchungen schon 2018

Im 2018 war es zu Hausdurchsuchungen bei Firmen von Firtaschs Group DF in der Ukraine gekommen. Vonseiten der ukrainischen Strafverfolgungsbehörden war damals von angeblichen Steuerdelikten die Rede, während Vertreter des Oligarchen diese Maßnahmen als Versuch bezeichneten, den Druck auf Firtasch zu erhöhen, der seit 2014 Opfer einer "systematischen Kampagne" sei.

Völlig losgelöst davon verlangen die USA von Österreich die Auslieferung Firtaschs im Zusammenhang mit Bestechungsvorwürfen um ein nie realisiertes Titanerz-Projekt in Indien. Diesbezüglich hat der Oberste Gerichtshof im Dezember 2017 entscheiden, die vom Wiener Oberlandesgericht grundsätzlich für nicht unzulässig erklärte Auslieferung an die USA zu hemmen, um vor einer endgültigen Entscheidung in dieser Causa die Klärung einer Grundrechtsfrage durch den Europäischen Gerichtshof abzuwarten. (APA, 25.2.2019)