Wien – Die von der Regierung geplante Regelung zum Karfreitag wird derzeit legistisch ausgearbeitet. Am Montag fanden Gespräche auf Beamtenebene statt. Dabei geht es um die genaue gesetzliche Ausarbeitung des Vorhabens, am Karfreitag allen Arbeitnehmern ab 14 Uhr dienstfrei zu geben. Dem Vernehmen nach will die Regierung davon trotz breiter Kritik nicht abrücken.

Nachdem der Europäische Gerichtshof befunden hatte, dass die Bevorzugung einzelner religiöser Gruppen nicht zulässig ist, musste eine Ersatzregelung her, sonst hätten alle Arbeitnehmer frei und nicht nur jene, die religiösen Bekenntnissen angehören, die den "Karfreitag" als Feiertag begehen wie evangelische und altkatholische. Die Koalition hat sich dazu entschieden, den Karfreitag zu einer Art halben Feiertag zu machen. Ab 14 Uhr ist quasi frei oder ein Zuschlag zu entrichten.

Gesetzesvorschlag möglicherweise erst am Mittwoch

Möglicherweise könnte der Antrag überhaupt erst am Mittwoch, dem Sitzungstag, ausgearbeitet sein. Sollte es bis dahin den angepeilten Gesetzesvorschlag nicht geben, was ebenfalls nicht ausgeschlossen wird, könnte die Karfreitags-Regelung wieder von der Tagesordnung fallen. Ohnehin wird in Regierungskreisen bezweifelt, dass die Halbtags-Regelung langfristig halten werde. Für den kommenden Karfreitag, den 19. April, bestehe jedoch akuter Handlungsbedarf.

Kritik am Regierungsvorhaben kam vor allem aus den Religionsgemeinschaften, allen voran der evangelischen Kirche: Der lutherische Bischof Michael Bünker droht mit rechtlichen Schritten, sollte der Nationalrat den Karfreitag-Feiertag halbieren. Zudem beklagte er, dass in der Causa derzeit kein Kontakt mit der Regierungsspitze zustande komme. Auch der römisch-katholische Kardinal Christoph Schönborn hält das Vorhaben für "noch nicht ausgereift". (APA, 25.2.2019)