Die Bundespräsidentenwahl beschäftigt noch immer Österreichs Gerichte: Wahlverlierer Norbert Hofer (FPÖ) und Wahlsieger Alexander Van der Bellen.

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Wien – Die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenstichwahl im Mai 2016 haben österreichweit zu Ermittlungen und mittlerweile auch Prozessen geführt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelte gegen insgesamt 22 Wahlbehörden. Die Hälfte der Ermittlungen wurde bereits abgeschlossen, fünf davon wurden eingestellt.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte den ersten Stichwahl-Sieg von Alexander Van der Bellen wegen zahlreicher Formalfehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen aufgehoben. So wurden etwa Kuverts zu früh geöffnet oder die Stimmen teilweise ohne die Beisitzer der Parteien ausgezählt – all das sind klare Verstöße gegen das Wahlgesetz. Die WKStA ermittelte infolge gegen rund 250 Beschuldigte in 22 Wahlbehörden – elf davon wurden mittlerweile abgeschlossen, hieß es jetzt. Bei fünf dieser elf Wahlbehörden kam es zu gänzlichen Einstellungen, in den restlichen sechs Fällen gab es sowohl Anklagen als auch Einstellungen.

Missbrauch der Amtsgewalt

Vorgeworfen wird den Beschuldigten vor allem Missbrauch der Amtsgewalt (Par. 302 StGB) und falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt (Par. 311 StGB). Erste Anklagen in der Causa erfolgten im April 2018 gegen Villacher Behördenmitglieder. Im darauffolgenden Prozess am Landesgericht Klagenfurt gab es im Juli desselben Jahres neun Schuldsprüche und einen Freispruch. Die höchste Strafe fasste der Abteilungsleiter des Melde- und Standesamtes aus, für ihn setzte es wegen Amtsanmaßung, Fälschung eines Beweismittels und falscher Beweisaussage fünf Monate bedingt und 14.000 Euro Geldstrafe.

Auch Villachs Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) musste 14.000 Euro Strafe zahlen. Freigesprochen wurde nur jene FPÖ-Mandatarin, die als einziges Mitglied der Wahlbehörde Fehler im Protokoll der Briefwahl-Auszählung kritisiert und einen Aktenvermerk eingefordert hatte. Im November 2018 wurden laut WKStA die Bezirkswahlleiter bzw. Wahlleiter-Stellvertreter von Graz-Umgebung und Südoststeiermark wegen falscher Beurkundung bzw. Beglaubigung im Amt sowie Amtsmissbrauch angeklagt.

Diversion mit Geldbuße

Der Prozess gegen den Bezirkshauptmann der Südoststeiermark und einen Beamten dieser Behörde fand Mitte Jänner 2019 in Graz statt. Vorgeworfen wurde ihnen, die Briefwahlkuverts zu früh geöffnet und ausgezählt zu haben. Es kam zu einer Diversion mit Geldbuße in Höhe von 7.200 bzw. 7.800 Euro. Auch in Tirol hat die Stichwahl ein Nachspiel, die WKStA hat Ende Jänner 2019 Anklage gegen den Kitzbüheler Bezirkshauptmann Michael Berger wegen falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt erhoben. Auch ein Mitglied der Bezirkswahlbehörde Landeck wurde angeklagt.

Millionenprozess

In Klagenfurt stehen am heutigen Dienstag die Wahlleiterin und der Bezirkshauptmann von Villach-Land wegen Missbrauch der Amtsgewalt bzw. falscher Beurkundung oder Beglaubigung vor Gericht. Noch nicht abgeschlossen sind die Verfahren gegen die Bezirkshauptleute von Hermagor und Wolfsberg, die ebenfalls von der WKStA bearbeitet wurden. Ob und wann es hier zu Anklagen kommen wird, war zuletzt noch offen.

Fest steht inzwischen jedoch der Termin für den von der FPÖ angestrengten Millionenprozess gegen die Republik wegen der aufgehobenen Stichwahl, dieser startet am 5. April. Die FPÖ und ihre neun Landesparteien fordern 3,4 Millionen Euro Wahlkampfkosten für ihren Kandidaten Norbert Hofer zurück. Der Rechtsstreit könnte sich über Jahre ziehen. (APA, 26.2.2019)