Die derzeit diskutierte Reform des Urheberrechts in der Europäischen Union könnte auch datenschutzrechtliche Probleme zur Folge haben. Nach Einschätzung des deutschen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, besteht gerade beim Einsatz von sogenannten Upload-Filtern die Gefahr, dass große Anbieter solcher Software verstärkt Daten über Nutzer vieler Plattformen und Dienste im Internet bekommen.

"Auch wenn Uploadfilter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert werden, wird es in der praktischen Anwendung auf sie hinauslaufen", warnte Kelber am Dienstag in einer Mitteilung. Kleinere Plattform- und Diensteanbieter werden nach Kelbers Einschätzung nicht den Programmieraufwand leisten können, eigene Upload-Filter zu entwickeln.

Die Großen könnten profitieren

"Stattdessen werden sie auf Angebote großer IT-Unternehmen zurückgreifen", so der Datenschutzbeauftragte, "so wie das heute schon unter anderem bei Analysetools passiert, bei denen die entsprechenden Bausteine von Facebook, Amazon und Google von vielen Apps, Websites und Services verwendet werden". Dadurch entstünde ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken. Die aktuellen Pläne bergen aus Sicht des BfDI daher die Gefahr, eine weitere Konzentration von Daten bei einem Oligopol von Anbietern zu fördern.

Am Dienstag hat sich der zuständige Ausschuss im Europaparlament für die von Unterhändlern erzielte Einigung mit den EU-Staaten ausgesprochen. Damit das Vorhaben umgesetzt wird, muss als nächstes das Plenum des Parlaments zustimmen. Die Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten hatten sich Mitte Februar auf einen Entwurf der Urheberrechtsreform geeinigt. Er sieht unter anderem ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowie – in Artikel 13 – deutlich mehr Pflichten zum Urheberrechtsschutz für Plattformen wie YouTube vor. (APA, 26.02.2019)