Verteidigungsminister Mario Kunasek will Cyberangriffe rückverfolgen können.

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Das Bundesheer will künftig zurückhacken und mehr Daten von Telekombetreibern einholen dürfen. Das sieht ein neues "Wehrrechtsänderungsgesetz" vor, das zahlreiche andere Gesetze novelliert. Laut FM4 handelt es sich um die "weltweit kürzeste Cyberregelung" der Welt, da in einem Paragrafen zur Nutzung von Diensthunden und technischen Sperren als "Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt" auch die Wörter "sowie Computersysteme" eingefügt worden sind.

Neue Befugnisse

Aber auch abseits davon gibt es eine ganze Reihe neuer Befugnisse. Das Paket sieht vor, dass Telekomanbieter den Nachrichtendiensten auf Anfrage sofort und kostenlos auch IP-Adresse und Zeitpunkt einer übersendeten Nachricht bekanntgeben müssen – und zudem Namen und Anschrift des Benutzers, dem eine IP-Adresse zugewiesen war. Dafür sind keine besonderen Voraussetzungen vorgesehen, es muss nur der "Erfüllung der Aufgaben" (der Nachrichtendienste) dienen. Bisher dürfen die Nachrichtendienste nur Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Telefonanschlusses verlangen.

Telekomdaten

Noch weiter gehende Auskünfte sollen die Telekomanbieter künftig geben müssen, wenn ein Einsatz vorliegt (etwa ein Cyberangriff) oder es die nationale Sicherheit bzw. die Einsatzfähigkeit des Militärs erfordert. Erleichtert werden soll den Diensten auch die Übermittlung ihrer Daten an andere Behörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft. Zusätzlich soll das Bundesheer, wenn es im Einsatzfall zur militärischen Landesverteidigung (etwa bei einer Cyberattacke gegen das Bundesheer) oder im Interesse der nationalen Sicherheit militärisch unbedingt erforderlich ist, selbst Auskunft über Kommunikations-, Standort- und Zugangsdaten bekommen. Dieser Fall kann nur vorkommen, wenn der Rechtsschutzbeauftragte sich im Vorfeld dazu geäußert hat, stellt das Ministerium klar.

Auf Kritik reagiert

Das Ministerium hat zahlreiche Kritikpunkte der parlamentarischen Stellungnahmen in eine Neufassung des Gesetzes eingearbeitet, unter anderem entfiel ein Paragraf, der Militärangehörigen die Identitätskontrolle von Demonstranten erlaubt hätte. Verteidigungsminister Mario Kunasek (FPÖ) bezeichnete die Gesetzesänderungen als notwendig. "Die Änderungen im Militärbefugnisgesetz stellen ein Minimalerfordernis im Sinne des technologischen Fortschritts dar, um vor allem die Aufgaben der nachrichtendienstlichen Abwehr als Eigenschutz sicherzustellen. Vom Bundesheer wird die Fähigkeit zur Abwehr von Cyberangriffen erwartet, dazu braucht es auch die entsprechenden Mittel." Und dazu müsse man "nachschauen können, wo der Angriff herkommt" – daran scheitern übrigens regelmäßig sogar große Nachrichtendienste mit ausgezeichneten Fähigkeiten wie die NSA oder das britische GCHQ. (APA, fsc, 27.2.2019)