Der übliche Ablauf ist bekannt: Polizei oder Militär preschen mit dem Wunsch nach mehr Befugnissen vor, es folgt ein zivilgesellschaftlicher Aufschrei, dann wird zurückgerudert. Doch dieses Mal war es anders: Das Wehrrechtsänderungsgesetz, das vor einigen Wochen vom Verteidigungsministerium eingebracht wurde, erlangte kaum die nötige öffentliche Aufmerksamkeit.

Dabei waren in dem Entwurf einige spektakuläre Regelungen enthalten. So wollte das Bundesheer beispielsweise Demonstranten kontrollieren dürfen, die das Heer beleidigt haben. Eine Idee, die klar verfassungswidrig ist und die Trennung von Polizei und Armee weiter verwischt hätte. Nach mehreren kritischen Stellungnahmen strich das Heer den Paragrafen nun ersatzlos.

Auch andere Kritikpunkte sollen in einen neuen Gesetzestext einfließen, beispielsweise die Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten bei Zugriffen auf Telekomdaten durch Abwehramt und Heeresnachrichtendienst. Heikel ist auch die Datenübermittlung vom Heer an andere inländische Behörden, die künftig ohne große Hürden hätte möglich sein sollen.

Auf Kritik eingegangen

Dass das Verteidigungsministerium auf die Kritik eingeht, ist lobenswert – denn nötig wäre das vermutlich nicht gewesen. Zivilgesellschaftliche Organisationen waren mit anderen Dingen wie der EU-Urheberrechtsreform oder Verschärfungen im Asylrecht beschäftigt, während die SPÖ vermutlich schwieg, weil das Gesetz bereits unter dem damaligen roten Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil in einer ersten Fassung ausgearbeitet wurde.

Dabei müssen speziell jene Gesetze, die Nachrichtendiensten mehr Rechte einräumen, mit Argusaugen unter die Lupe genommen werden. Denn es liegt in der Natur der Dienste, immer mehr Daten sammeln zu wollen – das kann man ihnen auch kaum verübeln. Gefährlich wird es nur, wenn die Öffentlichkeit wegschaut. Deshalb sollten wir nun genau hinschauen, was das Heer mit seinen neuen, aber strenger als gewünscht eingeengten Befugnissen macht. (Fabian Schmid, 27.2.2019)