Wien – Im vergangenen Jahr wurden beim Österreichischen Werberat 316 Beschwerden eingebracht, zu 194 davon hat der Rat Entscheidungen getroffen. Zwölfmal wurden die Verantwortlichen aufgefordert, die Kampagne zu stoppen, 16 Beschwerden führten zu Sensibilisierungssprüchen, und in 47 Entscheidungen sah der Werberat "keinen Grund zum Einschreiten".

Grafik: Werberat

Die meisten werbetreibenden Unternehmen würden sich "einsichtig zeigen und entfernten oder änderten ihre Werbemaßnahme, wenn die Maßnahme mit einem Stopp oder einer Sensibilisierung belegt wurde", sagt Werberat-Präsident Michael Straberger.

Insgesamt landeten 2018 weniger Beschwerden beim Werberat als im Jahr zuvor. Damals waren es noch 504, die zu 228 Entscheidungen führten.

Zum Stopp aufgefordert wurden etwa Produktname und Verpackung der "Negrabrot"-Schokolade inklusive des Bilds eines schwarzen Mädchens, Bieretiketten von Stiegl, sexistische Werbung für Platzer Transporte, für einen Feuerwehrausstatter, ein Fitnesscenter und eine Dachdeckerei.

Verletzt wurde der Ethikkodex zum wiederholten Mal bei der Werbemaßnahme zum "Internationalen Horse Jumping" (Werbung mit Waffe in Kärnten, Medium: Plakat) und "Sicher – Sicherheitsmagazin" (Printanzeige) des Unternehmens Glock.

Geschlechterdiskriminierende Werbung wieder häufigster Beschwerdegrund

Häufigster Beschwerdegrund war auch 2018 wieder geschlechterdiskriminierende Werbung, gefolgt von Ethik und Moral vor Irreführung und Täuschung, Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Gewalt. Der Beschwerdegrund "Rechtswidriges Werbeumfeld" (Werbesujets auf illegalen Online-Umfeldern) ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig und erforderte 2018 acht Entscheidungen, 2017 waren es zwölf.

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Die meisten Entscheidungen zu TV-Spots

2018 übernahm im Ranking der betroffenen Medien wieder der TV-Spot (2017: 38) mit 49 Entscheidungen den ersten Platz. Das Medium Plakat folgt auf Platz zwei (2017: 39) mit 32 Entscheidungen. Einen starken Rückgang gegenüber gab es in der Kategorie Internet (2017: 52) mit 29 Entscheidungen, einen starken Anstieg bei Verpackungsmaterial (2017: 4) mit zwölf Entscheidungen. Im Bereich Printanzeigen wurden elf Entscheidungen getroffen (2017: 28).

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Nicht zuständig war der Werberat in 35 Fällen. Diese Beschwerden wurden zum Beispiel an den Verband für unlauteren Wettbewerb, den Verein für Konsumentenschutz, die Bundesarbeiterkammer oder den PR-Ethikrat weitergeleitet.

Der Werberat ist nur für Wirtschaftswerbung zuständig, in 38 Beschwerdefällen konnte er hier nicht tätig werden. Darunter fällt auch politische Werbung wie jenes FPÖ-Plakat, auf dem eine kopflose Frau im Bikini für Linz wirbt. Drei Fälle wurden laut Werberat 2018 an die zuständigen Institutionen im Ausland weitergeleitet. (red, 28.2.2019)