In der Geigergasse in Wien-Margareten stellte die ARE Ende des Vorjahrs 106 freifinanzierten Wohnungen fertig. Die Nettomiete liegt hier im Schnitt bei zwölf Euro.

Foto: ARE/David Schreyer

Der Rechnungshof hat die ARE Austrian Real Estate Gmbh, eine 100-prozentige Tochter der Bundesimmobiliengesellschaft, geprüft. In seinem Bericht, der nun veröffentlicht wurde, wird unter anderem bemängelt, dass die ARE bei ihrer 2015 gestarteten Wohnbauinitiative möglicherweise zu wenig auf die Leistbarkeit geachtet habe.

Im Rahmen des Programms sollte die ARE im Auftrag des Wirtschaftsministeriums bis 2020 rund 10.000 Wohnungen errichten. Eine Investitionssumme von zwei Milliarden Euro wurde damals genannt, dieses Geld sollte etwa zur Hälfte in Mietwohnungen, zur Hälfte in Eigentumswohnungen fließen. Und: Es sollte mit diesen Wohnungen explizit das "mittlere Preissegment" bedient werden.

Wohnung um fast zwei Millionen Euro

Wie der RH-Bericht zeigt, ist das nicht immer gelungen. Als Beispiel wird angeführt, dass die ARE im Dezember 2017 eine 200 Quadratmeter große Neubauwohnung im 4. Wiener Bezirk um 1,96 Millionen Euro zum Kauf anbot. Eine solche Wohnung gehöre klar zum "Premiumsegment", so der Rechnungshof. Er empfiehlt nun zu prüfen, inwieweit das Wohnbauprogramm "mit Zielen des Bundes, leistbaren Wohnraum mit kleineren bis mittleren Größen zu schaffen, im Einklang stand".

In einer Stellungnahme argumentiert das Unternehmen diesbezüglich, dass "Liegenschaften, die aus dem Bestand entwickelt werden", also bereits im Besitz der BIG oder der ARE standen, bestmöglich verwertet würden – "aufgrund der Erwartungshaltung des Eigentümers", der Republik Österreich. Bei vom Markt zugekauften Liegenschaften werde aber auf das Kriterium "leistbarer Wohnraum" abgestellt, so die ARE. Auch das Finanzministerium, das nun für die BIG zuständig ist, argumentierte wortgleich.

Ein Viertel des BIG-Portfolios wanderte zur ARE

Die BIG-Tochter ist seit etwas mehr als fünf Jahren operativ tätig. Sie wurde damals genau dazu gegründet, "marktgängige" Immobilien der BIG entsprechend zu verwerten. Rund ein Viertel des BIG-Portfolios – ca. 1,8 Mio. von rund 7 Millionen Quadratmetern – wurde damals in der ARE gebündelt, um "marktgängig" bewirtschaftet und entwickelt zu werden.

Kritisiert wird vom RH aber auch, dass die Gründung und Abspaltung der ARE nicht weniger als 165,56 Millionen Euro gekostet habe. Allerdings mit der Einschränkung, dass dies hauptsächlich Steuern und Gebühren (Körperschaftssteuer, Grunderwerbsteuer etc.) waren, nämlich in Höhe von 162,88 Millionen.

Keine saubere Trennung

Die Bestände der BIG seien bei der Ausgliederung der ARE im Übrigen nicht völlig nachvollziehbar getrennt worden. Nach wie vor würden beide Gesellschaften sämtliche Nutzungskategorien in ihren Beständen halten; die BIG also beispielsweise nicht nur Schulen, Universitäten und Objekte für andere Einrichtungen des Bundes, sondern auch "marktgängige" Wohnungen und Büros. Die ARE halte auch weiterhin universitäre Objekte oder Liegenschaften "von sicherheitspolitischer, zeitgeschichtlicher oder kultureller Relevanz" in ihrem Bestand, darunter acht Landespolizeidirektionen. Vor einem etwaigen vollständigen oder teilweisen Verkauf der ARE an einen privaten Investor sei das Portfolio dahingehend nochmals zu überprüfen, so der RH.

Und der Rechnungshof mahnt auch ein, dass der Einfluss auf solche sensiblen Objekte dem Bund bei einem etwaigen Verkauf der ARE keinesfalls verloren gehen dürfe.

Wirtschaftlich nichts auszusetzen

Wirtschaftlich stellt der RH in seiner (bereits Ende 2017 durchgeführten) Prüfung der ARE ein sehr positives Zeugnis aus. Der Jahresüberschuss konnte von 52,95 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 137,28 Millionen 2016 gesteigert werden. Die Eigenkapitalrentabilität stieg von fünf auf neun Prozent.

Weil die Gewinnausschüttungen an den Bund – von 2012 bis 2016 insgesamt 119,30 Millionen Euro – nicht aus der Substanz, sondern aus dem Cashflow erfolgt seien, empfiehlt der Rechnungshof dem Finanzministerium, "die Höhe der Gewinnausschüttungen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu gestalten". Diese Empfehlung darf allerdings bereits als überholt betrachtet werden; wie berichtet lagen die Ausschüttungen an den Bund zuletzt beträchtlich höher. Seit kurzem gehört die BIG zur neu gegründeten Staatsholding Öbag. (Martin Putschögl, 1.3.2019)