Wien – Für alle Bediensteten des Parlaments bedeutete der Karfreitag schon bisher einen dienstfreien Tag: Zwei halbe Arbeitstage – einer am Karfreitag, ein weiterer zu Allerseelen – wurden in der Praxis zu einem ganzen zusammengefasst.

Zwei Feiertage an einem

Bisher mussten – zumindest auf dem Papier – Mitarbeiter des Parlaments am Freitag bis 12 Uhr arbeiten. Die selbe Regelung galt für den 2. November, Allerseelen. In der Praxis wurde dies aber anders gehandhabt: Der Anspruch auf arbeitsfreie Zeit wurde in der Regel am Karfreitag zur Gänze genommen, zu Allerseelen stattdessen gearbeitet.

Derzeit werde geprüft, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und die beschlossene Neuregelung auch darauf Auswirkungen haben könnten, hieß es auf APA-Anfrage. (APA, 4.3.2019)