Mittlerweile gibt es in zahlreichen Städten Europas Umweltzonen, Fahrverbote und Zufahrtsbeschränkungen. Einheitliche Regelungen für die verschiedenen Zonen gibt es jedoch nicht.

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Der Mobilitätsclub ÖAMTC hat sich die wichtigsten Regelungen und Vorschriften für europäische Städte angesehen und zusammengefasst: Je nach Reiseziel müssen Autolenker entweder rechtzeitig eine Klebe-Plakette besorgen, sich online registrieren oder vor Ort Citymaut zahlen.

Im schlimmsten Fall wird die Einfahrt verweigert – derzeit sind vor allem ältere Dieselfahrzeuge der Abgasklassen Euro 0 bis 3 von Fahrverboten betroffen. Für Euro 4 gibt es nur in Stuttgart ein Fahrverbot. Wer ein Fahrzeug der Klasse Euro 4, 5 oder 6 lenkt, hat zwar sonst keine Fahrverbote zu befürchten, muss aber ebenfalls die Vorschriften beachten, sonst drohen hohe Strafen.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Frankreich: Für die Einfahrt in eine französische Umweltzone ist generell eine Umweltplakette ("Vignette Crit' Air") erforderlich. Diese ist nur online erhältlich und kostet 4,21 Euro inklusive Versand. Achtung: Da es keine anderen Verkaufsstellen gibt, sollte man sie mehrere Wochen vorab ordern. Hinweis für Paris-Reisende: Die Umweltzone wird ab Juli 2019 deutlich erweitert und umfasst dann den gesamten Großraum Paris, begrenzt vom äußeren Autobahnring A86. Ein Einfahrverbot gilt dann für alle Dieselfahrzeuge, die vor 2001 zugelassen wurden. Bei Einfahrt ohne Plakette drohen Strafen zwischen 68 und 375 Euro.
  • Deutschland: In über 50 deutschen Städten gibt es Umweltzonen mit Plakettenpflicht und zusätzliche Dieselfahrverbote. Die für die Einfahrt benötigten Umweltplaketten kann man vorab zum Beispiel bei den ÖAMTC Stützpunkten kaufen. Wer ein Dieselfahrzeug lenkt, sollte wissen: Seit 1. Jänner gilt im Stadtgebiet Stuttgarts ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 0 bis 4, heißt es von Seiten des Clubs: 2019 treten weitere Dieselfahrverbote in Kraft, darunter in Köln und Berlin. Wird man ohne Plakette bzw. mit unzulässiger Abgasklasse erwischt, werden 80 Euro Strafe fällig.
  • Großbritannien: Am 8. April tritt in Londons Innenstadt die neue "Ultra Low Emission Zone" in Kraft. Ältere Fahrzeuge müssen dann eine Tagesgebühr in Höhe von 12,50 Pfund zahlen – zusätzlich zur bestehenden City Maut. Betroffen sind Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis 3 sowie Dieselfahrzeuge bis Euro 5. Die neue Zone gilt ganzjährig, rund um die Uhr. Strafen bis 580 Euro sind möglich.
  • Belgien: Auch das Stadtgebiet Brüssels ist eine Umweltzone – die Einfahrt ist nur nach vorheriger Online-Registrierung erlaubt. Außerdem gilt ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Euro-Abgasnormen 0, 1 und 2. Der Strafrahmen liegt zwischen 150 und 350 Euro.
  • Italien: Für die Einfahrt ins Stadtgebiet von Mailand, Bologna und Palermo ist eine City Maut zu entrichten. Ein Tagesticket kostet in Mailand und Palermo fünf Euro, in Bologna sechs Euro. Sonderfall Mailand: Hier wurde am 25. Februar die bisherige Zufahrtsbeschränkung auf das gesamte Stadtgebiet erweitert und es dürfen keine Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 bis 3 und Benziner mit Euro 0 einfahren. In vielen historischen Stadtzentren Italiens gibt es außerdem verkehrsberuhigte Zonen, sogenannte "Zona traffico limitato" (ZTL). Für die Einfahrt benötigt man im Vorfeld eine Sondergenehmigung (z.B. über das Hotel). Unerlaubtes Einfahren kostet mindestens 80 Euro Strafe.
  • Skandinavien: Eine City Maut gibt es auch in einigen Städten Norwegens sowie in den schwedischen Städten Göteborg und Stockholm. In beiden Ländern wird bei der Einfahrt in die Umweltzone das Kennzeichen elektronisch an einer Mautstation erfasst – die Rechnung erhält der Fahrzeughalter per Post.

Generell gilt, hält man beim Mobilitätsclub fest: Bei der Einfahrt in die Stadtzentren sollte man auf Hinweisschilder achten. Im Zweifelsfall parkt man lieber außerhalb und fährt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ins Zentrum. Wer ein Mietauto leihen möchte, sollte sich vorher beim Vermieter erkundigen, ob eine Zufahrtsberechtigung besteht. Strafen werden sonst direkt von der Kreditkarte abgebucht. (red, 4.3.2019)