Kolossale Unterschiede gibt es jetzt schon bei den Dienstregelungen. Mit neuen, den Karfreitag betreffenden individuellen Bestimmungen dürfte die Vielfalt zunehmen.

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Die neue Regelung für den Karfreitag erhitzt weiter die Gemüter. Kirchenvertreter sind einigermaßen verärgert, weil Evangelische, Methodisten und Altkatholen schon am kommenden 19. April einen Urlaubstag opfern müssen, wenn sie am Karfreitag frei haben wollen. Am Mittwoch haben Protestanten zu einem Schweigemarsch in Klagenfurt aufgerufen, wo die ÖVP den "politischen Aschermittwoch" abhalten wird. Bundeskanzler Sebastian Kurz wollen sie eine Erklärung überreichen.

Unter den Katholiken herrscht indes keine Einigkeit, ob sie ihre Glaubensbrüder unterstützen sollen. Zwar will der Gurker Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger an der Protestaktion teilnehmen, die österreichische Bischofskonferenz akzeptiert hingegen die türkis-blaue Regelung, wie sie per Aussendung am Montag anlässlich des geplanten Schweigemarsches unterstrich.

Gemeinden feiern nach Gutdünken

Für Wirbel sorgt auch der Umgang mit der Neuregelung in verschiedenen Gemeinden. Nach den ÖVP-Bürgermeistern in Mödling und Eisenstadt gibt nun auch das Grün geführte Innsbrucker Rathaus am Karfreitag frei. Während Innsbruck und Mödling nur Protestanten Sonderurlaub gewähren, haben in der burgenländischen Landeshauptstadt alle Mitarbeiter frei. Ein entsprechender Erlass des Stadtsenats gilt seit Jahrzehnten. Auch die Landesbeamten im Burgenland sollen weiterhin am Karfreitag zu Hause bleiben dürfen. Anders in Kärnten: Wer hier am Karfreitag einen Feiertag einlegen will, muss einen Urlaubstag nehmen. Gleiches gilt in der Stadt Salzburg.

Womit sich die Frage stellt, welchen Spielraum Länder und Gemeinden in Sachen Dienstrecht und in anderen Bereichen haben.

Generell gilt: Die Gemeinden dürfen fast alles, auch wenn man sich dabei nicht an die Ziele der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hält. Den Rahmen bilden neun Landesgesetze. So gilt beispielsweise in Niederösterreich neben dem Karfreitag für Protestanten der 15. November als Fest des Landespatrons Leopold als genereller Feiertag für Lehrer und Behörden. In Vorarlberg ist der Faschingsdienstag ab Mittag frei.

Darüber hinaus können Dienstgeber Sonderurlaub geben, sei es einer bestimmten Gruppe oder allen Mitarbeitern. Zwar müsse ein dienstliches Interesse vorhanden sein, um Sonderurlaub gewähren zu dürfen, zu beurteilen sei das aber schwierig, sagt Peter Bußjäger. Der Professor für öffentliches Recht an der Universität Innsbruck äußert Bedenken daran, dass der freie Karfreitag einen ähnlichen Nutzen stiftet wie beispielsweise eine bezahlte Freistellung für Fortbildung.

Neue Klagen möglich

Betroffenen Mitarbeitern steht der Weg über die Verwaltungsgerichte beziehungsweise Vertragsbediensteten der zivilrechtliche Instanzenweg offen, sollte sich jemand durch Sonderurlaub nur für Protestanten benachteiligt fühlen. Beide Wege könnten erst recht wieder beim EuGH münden.

Eines ist jedoch klar: An die Vorgaben der Wirtschaftlichkeit sind alle Verwaltungen gebunden. Dies ergibt sich einerseits aus den Prüfkompetenzen der Rechnungshöfe, andererseits aus der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs; Kommunen unterliegen der Gemeindeaufsicht. Vor allem, wenn die Finanzlage angespannt ist oder eine Kreditaufnahme beabsichtigt ist, können die Länder einschreiten. Das gilt aber in der Regel nur für Ausgaben, nicht für Dienstregelungen. Solche Fragen müsse jede Gemeinde für sich entscheiden, erklärt Klaus Wirth vom Zentrum für Verwaltung und Forschung. Er sieht in den "kritischen Rechnungsprüfern" eine ausreichende Kontrollinstanz.

Wirtschaftlichkeit ist im öffentlichen Dienst auch nicht klar definiert. Wenn am Karfreitag auf einem Amt nichts los ist, könnte Sonderurlaub die Motivation in der restlichen Zeit erhöhen, nennt Walter Leiss, Generalsekretär des Gemeindebunds, ein mögliches Argument. Indessen könne die Regierung de facto nur zuschauen. Der Bund müsste die Verfassung ändern, um eine einheitliche Karfreitagsregelung im öffentlichen Dienst durchzusetzen. (Andreas Schnauder, Leopold Stefan, 4.3.2019)