Die Grazer Polizei im Einsatz.

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Graz – Mit Mittwoch (6. März) gilt für zwei Grazer Parks die Regelung für Schutzzonen. Damit kann die Polizei im Volksgarten und im Metahofpark Personen nach dem Sicherheitspolizeigesetz wegweisen und Betretungsverbote aussprechen. Die Maßnahme richtet sich vor allem gegen Drogendealer. Die Kundmachungen wurden teils schon am Montag bei den Parks angebracht. Die Schutzzonen gelten vorerst sechs Monate.

Die Vorkehrungen wurden von der Landespolizeidirektion und dem Stadtpolizeikommando getroffen, damit soll die Exekutive leichter gegen Drogendealer in den beiden Parks im Bezirk Lend vorgehen können. "Andere Städte wie Innsbruck, Salzburg oder Linz haben mit der Maßnahme gute Erfahrungen gemacht", hatte der Leiter des Kriminalreferats im Stadtpolizeikommando, Oberstleutnant Gerhard Lachomsek, im Vorfeld erklärt.

Verlängerung möglich

Man sei auch mit den Kollegen in Linz in Kontakt, um deren Expertise mit den dortigen Schutzzonen zu nutzen. Die Maßnahme soll laufend evaluiert werden, eine Verlängerung nach einem halben Jahr ist möglich und auch geplant. In einer Veranstaltung am Montag in der evangelischen Kreuzkirche, die direkt am Metahofpark liegt, waren Anrainer über diesen Schritt und seine Auswirkungen informiert worden.

Im Volksgarten und im Metahofpark kann die Polizei ab Mittwoch auffällige Personen wegweisen und mit einem einmonatigen Betretungsverbot belegen. Zu Beginn soll es eine verstärkte Polizeipräsenz in den Parks geben. Verdächtige Personen können angehalten und ihre Personalien aufgenommen, auch eine Wegweisung ausgesprochen werden. Wird auch ein Betretungsverbot verhängt, dürfen die Betreffenden den genau definierten Bereich 30 Tage lang nicht betreten. So lange werden auch die Daten gespeichert.

Geldstrafe droht

Verstößt jemand gegen das Betretungsverbot, droht nach dem Verwaltungsgesetz eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro. "Gedealt wird in den Parks vor allem mit Cannabis und Tabletten wie Ecstasy und Amphetaminen, in geringem Ausmaß auch mit Kokain", sagte Lachomsek.

"Wir wollen, dass der öffentliche Raum wieder der Gesellschaft gehört", hatte Landespolizeidirektor Gerald Ortner bei einem Hintergrundgespräch vor der Einrichtung der Schutzzonen erklärt. Überwacht werden auch mögliche Ausweichbereiche der Dealer in der Nähe der Grünflächen bzw. angrenzenden Straßenzüge. Der viel größere Stadtpark wurde nicht als Schutzzone ausgewiesen. Die Polizei will aber hier verstärkt präsent sein. (APA, 6.3.2019)