Mit fünf Empfehlungen zum Umgang mit Nanomaterialien wollen Wiener Wissenschafter das bisher unübersichtliche Feld an Definitionen und Regulationen in dem Bereich vereinheitlichen. Ihre Vorschläge stellen die Mikrobiologen, Rechts- und Umweltgeowissenschafter im Fachjournal "Nature Nanotechnology" vor. Aktuelle Bestimmungen und Vorgaben seinen zum Teil mit gängigen Messmethoden nicht überprüfbar.

"Nanotechnologie wird von mehreren EU-Behörden reguliert. Das führt dazu, dass es unterschiedliche Definitionen davon gibt, was ein Nanopartikel überhaupt ist", so Thilo Hofmann vom Zentrum für Mikrobiologie und Umweltsystemwissenschaften an der Uni Wien am Mittwoch in einer Aussendung der Uni. So gebe es beispielsweise im Bereich Kosmetik andere Begriffsbestimmungen als bei Lebensmitteln. Das sei nicht nur verwirrend und problematisch, es gebe auch Vorgaben, die mit dem aktuellen Messinstrumentarium vielfach gar nicht verifiziert werden könnten.

Probleme

So etwa, wenn es gilt, den Anteil der nur Millionstel Millimeter kleinen künstlichen Partikel in komplexen Produkten, wie Verpackungen oder Sonnencremen zu bestimmen, die aus verschiedenen Inhaltsstoffen zusammengesetzt sind. Momentan gebrauchte Definitionen sprechen dann von "Nano-Produkten", wenn sie zu 50 Prozent aus Partikeln im Bereich zwischen einem bis 100 Nanometern bestehen. Allerdings bereitet laut Hofmann beispielsweise das Messen von Partikel zwischen einem und 20 Nanometern in der Praxis große Probleme.

"In Summe sieht es aus, als ob die EU-Regulationsvorgaben für Nanomaterialien 'ihrer Zeit voraus sind', da sie Vorgaben machen, die mit aktuell vorhandenen Analysemethoden nahezu nicht erfüllt werden können", schreiben die Wissenschafter in ihrer Arbeit. Unter solchen Umständen sei einerseits nicht klar, ob mit bestehenden Richtlinien die Gesundheit und Umwelt tatsächlich geschützt werden kann, andererseits könne das zu Unsicherheiten bei Produktentwicklern führen.

Materialien offenlegen

Aus diesem Grund sollten Nanomaterial-Definitionen eindeutiger werden, indem klare Grenzwerte eingeführt werden und schwammige Begriffe entfallen. Um Menschen und die Umwelt zu schützen, müsse bei der Regulierung darauf geachtet werden, dass diese in der Praxis auch umsetzbar und anwendbar sind. Überdies sollten die Hersteller von Produkten in der Pflicht sein, die verwendeten Nanomaterialien offenzulegen. Zuletzt sollte bei der Definition davon abgegangen werden, von einer Nanopartikel-Konzentration von mindestens 50 Prozent auszugehen, sondern als Grenzwert einen Nano-Anteil von einem Prozent des Gewichts festzulegen, empfehlen die Wissenschafter. Eine solche Regelung könne mit den zur Verfügung stehenden Analysemethoden auch besser gemessen werden.