Nicht nur das US-Militär, auch der Geheimdienst CIA setzt Kampfdrohnen ein.

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Washington – Präsident Donald Trump hat die Regelung abgeschafft, wonach der Geheimdienst CIA die Zahl der zivilen Todesopfer durch Drohnenangriffe offenlegen muss. Trump hob am Mittwoch eine entsprechende Anordnung seines Amtsvorgängers Barack Obama aus dem Jahr 2016 auf, wie das Weiße Haus mitteilte.

"Damit werden überflüssige Anforderungen an das Berichtswesen eliminiert, welche die Transparenz der Regierungsarbeit nicht verbessern, sondern unsere Geheimdienstmitarbeiter von ihren Hauptaufgaben ablenken", sagte ein Regierungsmitglied.

Obama hatte seinerzeit mit dem Dekret den Nationalen Geheimdienstdirektor und damit die ihm unterstehende CIA dazu verpflichtet, jährlich der Öffentlichkeit bis 1. Mai eine Bilanz über Drohnenangriffe gegen "terroristische Ziele" außerhalb von Kriegsgebieten vorzulegen. Dazu gehörten auch Zahlen zu den zivilen Opfern durch diese Angriffe. Schon im vergangenen Jahr hatte Trumps Regierung die Frist verstreichen lassen, ohne einen Bericht zu veröffentlichen.

Angriffe unter Obama ausgeweitet

Der damaligen Obama-Anordnung war heftige öffentliche Kritik an der Zunahme der US-Drohnenangriffe und an mangelnder Transparenz über diese Operationen vorausgegangen. Obama hatte die Angriffe mit den unbemannten Flugzeugen massiv ausgeweitet, unter anderem im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet.

Die jetzige Annullierung seiner Anordnung könnte dazu führen, dass wesentliche Informationen über viele dieser Angriffe künftig wieder vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Die Trump-Regierung habe hinsichtlich der Transparenz über diese Operationen "einen unnötigen und gefährlichen Schritt rückwärts" getan, kritisierte die US-Menschenrechtsorganisation Human Rights First.

Trumps Entscheidung betrifft allerdings nur solche Drohnenangriffe, die von der CIA ausgeführt werden. Das US-Verteidigungsministerium ist durch Vorgaben des Kongresses nach wie vor dazu verpflichtet, über alle durch US-Militäroperationen verursachten Zivilopfer zu informieren. (APA, 7.3.2019)