Die SPÖ sei klarerweise nicht gegen Ökostrom per se, sondern gegen die türkis-blaue Novelle, rügte das Handelsgericht.

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Wien – Im Polit-Hickhack um das Ökostromgesetz hat sich die SPÖ vorerst erfolgreich gegen "Atomstrom"-Plakate und -Inserate des ÖVP-Parlamentsklubs zur Wehr gesetzt. Am Mittwoch gab es eine einstweilige Verfügung dagegen, der ÖVP-Klub will nun Rekurs einlegen.

In den Sujets hatte es angesichts des Neins der SPÖ zur Novelle des Ökostromgesetzes (und damit zur Verlängerung der Subventionen für Biomassekraftwerke) im Bundesrat geheißen: "Österreich ist gegen Atomstrom – Nur die SPÖ nicht. SPÖ vernichtet tausende Arbeitsplätze." Die SPÖ sprach von Rufschädigung und kündigte Klagen auf Unterlassung an. Der ÖVP-Klub wiederum kann die nun verhängte Verfügung nicht nachvollziehen und wird dagegen Rechtsmittel ergreifen, kündigte er am Donnerstag an.

Die SPÖ hatte den Gang vor Gericht vor zwei Wochen angekündigt.

Klare Worte vom Gericht

Das Handelsgericht wird in seinem Entscheid zur einstweiligen Verfügung ziemlich deutlich: "Bei unwahren Tatsachenbehauptungen gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung", wird der ÖVP ausgerichtet. Es sei klar, dass die SPÖ nicht gegen Ökostrom an sich sei, sondern gegen die vorliegende Novelle.

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda zeigte sich erfreut. ÖVP-Chef Sebastian Kurz sollte diese zu denken geben, habe er doch landauf, landab behauptet, niemanden anpatzen zu wollen. Dazu habe das Handelsgericht noch festgestellt, dass auch in der politischen Debatte kein Platz für Unwahrheiten sei. (APA, 7.3.2019)