Wien – Das Sozialministerium hat am Freitag eine neue Lohnförderung für Dienstgeber zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen vorgestellt. Mit dieser sogenannten "Inklusionsförderung" können Dienstgeber bei der Neuaufnahme von begünstigten Behinderten, die über eine Eingliederungsbeihilfe vom AMS gefördert wurden, für ein Jahr eine Unterstützung in Höhe von 30 Prozent des Bruttogehaltes beziehen.

Für nicht-einstellungspflichtige Unternehmen gebührt über die sogenannte "InklusionsförderungPlus" eine Erhöhung der Förderung um 25 Prozent. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) wies am Freitag in einer Aussendung darauf hin, dass die Maßnahme im Zusammenhang mit dem bereits beschlossenen Inklusionspaketes stehe, welches untere anderem eine Erhöhung der budgetären Mittel für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt vorgesehen hat.

Das vom Sozialministerium mit Interessensvertretern erarbeitete Maßnahmenpaket habe Zustimmung gefunden auch beim Ausgleichstaxfonds-Beirat, bestehend aus Vertretern der Menschen mit Behinderungen, der Länder und der Sozialpartner. Hartinger-Klein zeigte sich überzeugt davon, dass damit "ein weiterer wichtiger Schritt gelungen ist, Menschen mit Behinderungen nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu inkludieren". (APA, 8.3.2019)