Egal, ob ein Flugzeug in Österreich startet oder landet. Das Bundeskriminalamt weiß, wer an Bord ist und gleicht die Passagierlisten mit Fahndungslisten ab.

Foto: APA / Robert Jäger

Boarding completed – jeder Flugpassagier, der diese Durchsage kurz vor dem Start künftig hört, kann sicher sein, dass seine Daten in diesem Augenblick durch die Verbrecherdatenbank des Bundeskriminalamts gejagt werden. Und zwar schon zum zweiten Mal. Im Flugverkehr herrscht mittlerweile die totale Überwachung. Gemäß einer Richtlinie der EU müssen Fluggastdaten schon 48 Stunden vor einem Start oder einer Landung das erste Mal der jeweiligen nationalen Sicherheitsbehörde übermittelt werden. In Österreich ist dafür die neu gegründete Fluggastdatenzentralstelle im Bundeskriminalamt zuständig, in die Journalisten am Freitag einen Blick werfen durften.

Auf großen Bildschirmen wird im neuen Büro der Passenger Information Unit der Flugverkehr in Echtzeit dargestellt.
Foto: simo

Das mehrfach zugangsgesicherte Büro in Wien-Landstraße firmiert offiziell unter der englischen Bezeichnung Passenger Information Unit (PIU). Insgesamt 21 Mitarbeiter sind rund um die Uhr damit beschäftigt, Flug- und Passagierdaten zu speichern, sie mit Fahndungslisten abzugleichen und bei einem Treffer die zuständigen Behöden zu informieren.

Hohe Strafen für Airlines

"Wir arbeiten noch am Feintuning", sagt PIU-Büroleiter Siegfried Grill. Derzeit werden noch ausschließlich Daten von Austrian Airlines verarbeitet, die aber in Österreich mehr als 50 Prozent des Flugpassagieraufkommens ausmachen. Ab sofort sollen aber zügig alle Fluglinien, die das Land zwischen Boden- und Neusiedler See bedienen, angedockt werden. Airlines, die nicht kooperieren, riskieren Verwaltungsstrafen von bis zu 15.000 Euro – für jede einzelne Übertretung. Im Wiederholungsfall wird die Strafe sogar verdoppelt.

Grundrecht versus Fahndungserfolg

In Kraft getreten ist das "Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten" (ja, es heißt wirklich so, Anm.) schon im August des Vorjahres. Trotz des massiven Eingriffs in die Grundrechte – immerhin werden unbescholtene Bürger anlasslos und routinemäßig überprüft und deren Daten gespeichert – gab es kaum Widerstand. In ganz Europa wog die Hoffnung, Terror und andere Verbrechen vielleicht verhindern beziehungsweise aufklären zu können, schwerer.

Und PIU-Chef Grill verweist auf erste Erfolge: In einem Fall habe die Flugdatenermittlung dazu beigetragen, einen Verdächtigen, der ein Senfgasattentat (nicht in Österreich) geplant haben soll, ausfindig zu machen. Auch beim spektakulären Diebstahl eines Renoir-Gemäldes aus dem Wiener Dorotheum im November des Vorjahres sei man den Verdächtigen über die Auswertung von Flugdaten auf die Schliche gekommen. Einer der mutmaßlichen Diebe aus der Ukraine befindet sich in Wien in U-Haft.

Regine Wieselthaler-Buchmann, die Leiterin der Abteilung Internationale Polizeikooperation im Bundeskriminalamt, und Siegfried Grill, der Chef der neuen Fluggastdatenzentralstelle.
Foto: BMI / Bundeskriminalamt

Im Endausbau sollen im Bundeskriminalamt mindestens 54 Millionen Datensätze pro Jahr verarbeitet werden. Grundsätzlich haben nur die PIU-Mitarbeiter Zugriff auf die Daten. In Österreich können alle Sicherheitsdienststellen, Zoll und Militär Anträge auf Datenauswertung beantragen. Im Ausland funktioniert die Zusammenarbeit über dortige PIU-Büros oder über Europol. Behörden außerhalb der EU werden nicht bedient. An die USA etwa gibt das Bundeskriminalamt keine Fluggastdaten weiter, das US-Heimatschutzministerium hat aber eigene Abkommen mit den Airlines.

Relevant für eine Flugggastdatenabfrage sind nur schwere Straftaten, die mit mehr als dreijähriger Haftstrafe bedroht sind. Zur Suche nach Vermissten darf das System nicht verwendet werden – zur Aufklärung einer Entführung schon.

Recht auf Datenauskunft

Die ermittelten Daten werden nach sechs Monaten depersonalisiert, aber fünf Jahre gespeichert. Eine neuerliche Identifizierung ist während dieser Zeit in Ausnahmefällen zulässig. Die Kontrolle obliegt dem unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Innenministeriums. Fluggäste haben laut Datenschutzgesetz auch das Recht auf Auskunft über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten. Die PIU-Unit im Bundeskriminalamt hat dafür eine Mailadresse eingerichtet: PIU-AT@bmi.gv.at (Michael Simoner, 8.3.2019)