Die Regierung will "gefährliche" Asylwerber einsperren, bevor sie etwas verbrechen. SPÖ und Neos lehnen diese "Präventivhaft" ab.

Foto: Elmar Gubisch

Die wahrscheinlich heikelste innenpolitische Debatte der vergangenen Jahre dreht sich um einen mutmaßlichen Mord. Am 6. Februar marschiert ein junger Asylwerber in die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn und fordert lautstark Geld für seine Grundversorgung. Nachdem er hinauskomplimentiert wird, kehrt er laut Polizei wenig später mit einem langen Küchenmesser zurück. Es kommt zu einer Auseinandersetzung mit dem Abteilungsleiter, für den Beamten endet diese tödlich.

Schubhaft sei keine Option

Der "Fall Dornbirn" wirft eine ganze Reihe von Fragen auf. Etwa zur Vorgeschichte des mutmaßlichen Täters, eines in Vorarlberg geborenen und aufgewachsenen Türken. Mehrfach vorbestraft soll er sein, bereits 2009 mit einem Aufenthaltsverbot belegt. Details zu seinen Haftstrafen will man im Innenministerium mit Verweis auf den Datenschutz nicht nennen. Doch wie konnte es überhaupt sein, dass der Mann trotz Aufenthaltsverbots Anfang des Jahres wieder nach Österreich eingereist ist? Wurden damals mögliche Haftgründe geprüft? Von wem?

Fakt ist, dass es die Vorarlberger Behörden ablehnten, den Asylwerber in einem Asylquartier unterzubringen. Man argumentierte mit dessen krimineller Vergangenheit und dem Aufenthaltsverbot. Er kam trotzdem und wohnte privat bei einer Familie. Das Innenministerium sagt, in Schubhaft hätte man ihn nicht nehmen können.

Sicherheitslücke oder Versagen

Die Regierung spricht deshalb von einer Sicherheitslücke. Es dürfe nicht sein, dass die Behörden ohnmächtig sind. Gefährliche Asylwerber müsse man einsperren dürfen, auch bevor sie eine Tat begehen – das rechtfertige auch eine EU-Richtlinie (siehe Wissen unten). ÖVP und FPÖ schlagen nun eine neue Form der Haft vor, die sogenannte Sicherungshaft.

Für deren Umsetzung müssten die Koalitionäre die Verfassung ändern. Sie bräuchten also eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und somit entweder die Stimmen der Sozialdemokraten oder der Neos. Die Oppositionsparteien vermuten allerdings, dass mit dem Vorschlag einer Sicherungshaft lediglich ein Versagen der Behörden in der Causa Dornbirn vertuscht werden soll. Sie sagen: Eine Schubhaft wäre sehr wohl möglich gewesen. Auch bei Rechtsexperten gehen die Meinungen diesbezüglich auseinander. SPÖ und Neos fordern lückenlose Aufklärung.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Darüber hinaus beteuern die SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner wie auch Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger, dass sie für eine Verfassungsmehrheit für eine "Präventivhaft" nicht zur Verfügung stehen. Die Gefahren, dass schlussendlich die persönliche Freiheit aller Bürger beschnitten werden könnte, sei zu groß. Auch zahlreiche Verfassungsrechtler haben bereits Bedenken geäußert.

Für Donnerstag haben die Klubchefs von ÖVP und FPÖ dennoch einen Gesprächstermin mit SPÖ und Neos angesetzt. Ob man bis dahin mehr als eine rudimentäre Punktation vorlegen will, lässt ein Sprecher des Innenministers auf Anfrage des STANDARD offen. Die zuständigen Abteilungen befänden sich "in Abstimmung".

Aufklärung? Mal schauen

Was bisher bekannt ist über die Pläne der Regierung: Das Bundesasylamt soll Antragssteller festnehmen lassen können, wenn sie nach Ansicht der Beamten eine "Gefahr für die öffentliche Ordnung und nationale Sicherheit" darstellen. Binnen 48 Stunden würde die Inhaftierung dann von einem Richter überprüft. Die Sicherungshaft dürfe maximal für sechs Monate verhängt werden. Wobei sich die Regierung eine "längere Dauer bei besonderen Gründen" vorbehalten möchte.

Ob man der Opposition beim Begehr nach unabhängiger Aufklärung im "Fall Dornbirn" entgegenkomme? Das richte man nicht über Medien aus, heißt es aus dem Ressort von FPÖ-Minister Herbert Kickl auf Nachfrage. (Katharina Mittelstaedt, Karin Riss, 9.3.2019)