Bischof Michael Bünker gibt sich kämpferisch.

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Wien – Die Evangelische Kirche ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren künftig eine "Segnung in einem öffentlichen Gottesdienst", Voraussetzung dafür ist eine standesamtlich geschlossene Ehe. Darauf einigte sich die Synode der Evangelischen Kirche A.B. am Samstagabend bei einer Sondersitzung.

Die Evangelische Kirche verstehe diese Verbindung als "eheanalog" und "hält am Verständnis der Ehe als der auf lebenslange Treue angelegten Lebensgemeinschaft von Mann und Frau fest", hieß es in einer Aussendung. Die Regelung, für die rund zwei Drittel gestimmt hatten, sei ein "wesentlicher Schritt in Richtung Gleichberechtigung homosexueller Paare", freute sich der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker.

Für eingetragene Partnerschaften wird es die öffentliche Segnung im Gottesdienst nicht geben. Ihnen steht laut Evangelischer Kirche wie bisher die "Segnung im seelsorgerlichen Rahmen" offen.

Rechtliche Schritte gegen Karfreitagslösung möglich

Die Kirche prüft zudem rechtliche Schritte gegen die von der türkis-blauen Koalition beschlossene Karfreitagslösung. Ein entsprechender Antrag wurde am Samstag von der Sondersynode einstimmig angenommen.

Konkret heißt es in dem Antrag, die Synode beauftragt den Oberkirchenrat – unter Einschaltung von externen Fachleuten und des Rechts- und Verfassungsausschusses der Synode – zu prüfen, inwieweit die neuen gesetzlichen Regelungen zum Karfreitag im Arbeitsruhegesetz und im Feiertagsruhegesetz verfassungs- und unionswidrig sind. Weiters soll geprüft werden, ob "allenfalls gerichtliche Schritte auf Kosten und Risiko der Evangelischen Kirche A.B. einzuleiten" sind. Außerdem werden mit dem Beschluss der Oberkirchenrat und der Finanzausschuss beauftragt, durch einen Nachtragshaushalt die erforderlichen Mittel dafür bereitzustellen.

Feiertag für alle gefordert

Ebenfalls beschlossen wurde von der Synode ein Resolution, in der der Karfreitag als Feiertag für alle gefordert wird. Dass dafür nach dem Beschluss des Nationalrates ein Urlaubstag genommen werden muss, wird abgelehnt. Kritik wird in der Resolution an der Äußerung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) geübt, wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien. Darin sieht die Evangelische Kirche einen bedenklichen Umgang mit einer Minderheit. Für mögliche künftige Verfahren vor dem EuGH fordert die Evangelische Kirche Parteienstellung und das Recht gehört zu werden (red, APA, 9.3.2019)