Salzburg/Wien – Nach dem Tod einer jungen Oberösterreicherin, die am Freitag von einem Lkw beim Rechtsabbiegen in der Stadt Salzburg mit ihrem Fahrrad niedergestoßen wurde, hat das Verkehrsministerium (BMVIT) am Samstag auf eine vor kurzem erlassene Novelle der StVO aufmerksam gemacht. Diese ermögliche es auf lokaler Ebene, an besonders gefährlichen Kreuzungen Rechtsabbiege-Verbote für Fahrzeuge mit totem Winkel zu verhängen.

"Den Verkehrsexperten im BMVIT sind die Probleme mit rechtsabbiegenden Lkw durchaus bewusst, weshalb nicht zuletzt ein Maßnahmen-Paket zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geschnürt wurde, dem bei der vergangenen Plenarsitzung alle Parteien zugestimmt haben", betonte Generalsekretär Andreas Reichhardt in einer Aussendung.

Spezielle Verkehrsspiegel möglich

Dieses Paket lasse eine Evaluierung und bei Bedarf eine entsprechende Aufrüstung von Kreuzungen seitens der kommunalen Behörden zu. So könnten spezielle Verkehrsspiegel angebracht werden, um den toten Winkel für die Lkw-Fahrer auszuleuchten.

Wie Reichhardt betonte, sei es auch Aufgabe der Städte und Gemeinden, Kreuzungen möglichst sicher zu gestalten, zumal sie schon jetzt Abbiege- und Fahrverbote erlassen könnten. Wichtig sei es außerdem, "Haltelinien und die Zebrastreifen so zu setzen, dass ein Minimum an Gefährdung entsteht".

Reichhardt bekräftigte die Absage an verpflichtende Abbiegeassistenten für in Österreich zugelassene Lkw. Damit würde Österreich gegen geltendes EU-Recht verstoßen: "Es gilt innerhalb der EU die EU-Typengenehmigung, über die sich auch Österreich nicht hinwegsetzen kann." Dessen ungeachtet werde es eine Förderung für Transportunternehmer und Spediteure geben, die ihren Fuhrpark freiwillig nachrüsten. (APA, 9.3.2019)