Es ist ein immer wiederkehrendes Muster: Ein Richter in einem erstinstanzlichen Zivil- oder Strafverfahren fällt eine Entscheidung, die viele nicht verstehen oder gar als Skandal empfinden. Die Aufregung ist groß, und die Politik wird aufgefordert, jene Gesetzeslücke zu schließen, die das Urteil ermöglicht hat. Doch dann geht das Verfahren in die Berufung, wo ein Oberlandesgericht das Urteil des Erstrichters korrigiert oder überhaupt aufhebt und einen neuen Prozess erzwingt.

Dies war zuletzt beim Freispruch für den steirischen Arzt Eduard Lopatka der Fall, dem das Quälen seiner Kinder vorgeworfen wurde – und nun bei der Exgrünen Sigrid Maurer. Sie hatte vom Computer eines Bierwirtes obszöne Nachrichten erhalten, ihn dafür via Facebook an den öffentlichen Pranger gestellt und wurde dafür wegen übler Nachrede verurteilt. Denn es sei ja nicht sicher, dass der Wirt die Schmähungen selbst verfasst habe, begründete der Richter seinen Spruch.

Im zweiten Anlauf

Die Empörung darüber war berechtigt. Wie formalistisch und weltfremd das Ersturteil war, zeigt die Begründung des Oberlandesgerichts Wien, das den Prozess neu aufrollen lässt. Natürlich gebe es keinen hundertprozentigen Beweis dafür, dass der Wirt die Nachrichten selbst verfasst habe. Aber er konnte auch nicht glaubhaft machen, dass es jemand anderer getan hat. Eine solche Beweislage reicht vielleicht nicht aus, um ihn zu verurteilen – aber ist sicher kein Grund, das Opfer schuldigzusprechen. Hier wurde im zweiten Anlauf der Gerechtigkeit Genüge getan.

Das gelingt den Berufungsgerichten nicht immer. Es kommt häufig vor, dass ein Urteil des Erstrichters in der zweiten Instanz aufgehoben und dann vom Obersten Gerichtshof (OGH) wieder bestätigt wird. Aber wenn man regelmäßig die Judikatur des OGH liest, erhält man den Eindruck, dass am Höchstgericht eine gute Mischung aus juristischem Urteilsvermögen und Hausverstand herrscht.

Hohe Qualität, lange Verfahren

Natürlich würde man sich das auch immer in den unteren Instanzen wünschen. Aber Rechtsprechung ist oft subjektiv, Einzelrichter sind manchmal überfordert. Deshalb kann jeder gegen ein Urteil berufen und eine Überprüfung verlangen. Dass dies in Österreichs Justiz so rigoros geschieht, hebt die Qualität der Rechtsprechung – auch wenn es zu überlangen Verfahren führt und in der Zwischenzeit viel Rechtsunsicherheit hervorruft.

Dennoch: Am Ende zählen rechtskräftige Urteile und nicht die Zwischenschritte. Das sollten die Medien und die Politik berücksichtigen. Man muss nicht bei jedem fragwürdigen erstinstanzlichen Urteil, wie etwa im Fall Maurer, lautstark Alarm schlagen und sogleich nach neuen Gesetzen rufen – etwa gegen Hass im Netz. Es reicht, sachliche Kritik zu artikulieren und dann das Berufungsverfahren abzuwarten.

Hat das Kuhurteil Bestand?

Das gilt auch für das jüngste Kuhurteil, in dem ein Tiroler Bauer, dessen Mutterkühe eine Wanderin zu Tode getrampelt haben, zu 490.000 Euro Schadenersatz verurteilt wurde. Seither sorgen sich viele um den freien Zugang zu den Almen. Die Regierung legte postwendend ein Gesetzespaket vor, um die Beziehung zwischen Spaziergängern und Bauern neu zu regeln.

Aber es kann auch sein, dass die höheren Instanzen dies anders sehen und die jetzige Rechtslage sich als ausreichend erweist. Hektischer Aktionismus aufgrund erstinstanzlicher Urteile ist keine gute Art zu regieren. (Eric Frey, 13.3.2019)