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Pro Woche sollen künftig maximal 72 Stunden offen haben dürfen.

Foto: REUTERS/Heinz-Peter Bader

Schladming – Das österreichische Apothekengesetz soll novelliert werden. Laut Apothekerkammerpräsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr liegen die in der Standesvertretung akkordierten Vorschläge bereits im Gesundheitsministerium. Anfang kommenden Jahres könnte die Novelle in Kraft treten. Unter anderem sollen die möglichen Apotheken-Öffnungszeiten erweitert werden.

"Die Zeiten, während derer die öffentlichen Apotheken für den Kundenverkehr an Werktagen offen zu halten haben (Betriebszeiten), sind von der Bezirksverwaltungsbehörde unter Bedachtnahme auf die örtlichen Verhältnisse so festzusetzen, dass die wöchentliche Betriebszeit 48 Stunden nicht überschreitet und eine tägliche Mittagssperre von ungefähr zwei Stunden eingehalten wird. Befinden sich in einem Ort mehrere öffentliche Apotheken, so sind für sie gleiche Betriebszeiten festzulegen", hieß es bisher in Paragraf 8 des Apothekengesetzes.

"Wir wollen mit der Novelle vor allem eine Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung erzielen. Bei den möglichen Öffnungszeiten wollen wir auf die Regelung des Handels mit pro Woche maximal 72 Stunden kommen", sagte Apothekerkammer-Präsidiumsmitglied Gerhard Kobinger bei der Apothekerkammer-Fortbildungstagung in Schladming.

Keine Veränderung bei Konzessionen

Ein weiterer geplanter Punkt: Apotheken sollen in einem etwas weiteren lokalen Umkreis Arzneimittel zustellen können als bisher. "Erleichtert werden soll auch die Einrichtung einer Filialapotheke", sagte Kobinger. Das soll beispielsweise die saisonale Versorgung in Wintersportorten ohne ärztliche Hausapotheke verbessern.

Nicht verändert werden soll die Bedarfsprüfung für neue Apothekenkonzessionen. Laut dem Kammervertreter gestärkt werden soll hingegen die Stellung von Inhaber-geführten Apotheken. Der Konzessionär soll in Zukunft von Anfang an 51 Prozent Anteile an einer Apotheke haben müssen. Bisher waren es mindestens 25 Prozent mit Aufstockung auf 51 Prozent innerhalb von längstens zehn Jahren.

In einer Reihe von Fällen sorgte bisher der Pharma-Großhandel bei Apothekenneugründungen oder -Übernahmen über Kreditbürgschaften für eine Hilfe bei der Finanzierung. In der Apothekerkammer meint man, dass ein Apotheker, der bei der Bank einen Kredit für 25 Prozent seiner Apotheke bekommt, auch einen für den in Zukunft erforderlichen 51 Prozent-Anteil erhält. Insgesamt würde die geplante Regelung offenbar auf eine Reduzierung der Beteiligungen des Pharma-Großhandels an österreichischen Apotheken hinauslaufen. (APA, 12.3.2019)