Innsbruck – Die Urteilsbegründung des Landesgerichtes Innsbruck war eindeutig. Das erwiesener Maßen noch immer unter den Folgen leidende Opfer habe die Taten glaubwürdig geschildert. Der Angeklagte, den nun seine Vergangenheit eingeholt habe, so der Vorsitzende des Schöffensenates Norbert Hofer, sei daher schuldig wegen Unzucht mit einer Minderjährigen – weil die Taten in den 1990ern passierten so genannt – sowie Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses. Über ihn wurde eine Freiheitsstrafe von insgesamt 30 Monaten, davon 20 Monate auf Bewährung, verhängt. Zudem muss der Angeklagte, der alle Vorwürfe abstritt, seinem Opfer ein Teilschmerzensgeld von 5.000 Euro entrichten.

In der Verhandlung gegen den ehemaligen Pädagogen und Trainer der Skihauptschule Neustift ging es um die Vorwürfe einer ehemaligen Schülerin. Der Beschuldigte soll die 1985 geborene Frau von 1996 bis 1998, also im Kindesalter, wiederholt sexuell missbraucht haben.

Die Schilderungen

In dem Video von der kontradiktorischen Einvernahme, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgeführt wurde, berichtete das Opfer davon, wiederholt vom Angeklagten im Intimbereich massiert worden zu sein. Zudem habe er sie wiederholt in Gespräche zu intimen und höchstpersönlichen Themen, die ihr sehr unangenehm waren, verwickelt.

Wie die hinzugezogene Sachverständige ausführte, seien die Schilderungen der ehemaligen Skischülerin glaubhaft, weil "erlebnisbasiert". Die Frau habe von Details wie "den großen Händen" des Angeklagten berichtet, die ihr damals als Kind besonders in Erinnerung geblieben seien, und zugleich auch Erinnerungslücken klar als solche benannt.

Opfer ist glaubwürdig

Die Sachverständige erklärte, dass bei der Frau zweifelsfrei eine psychische Erkrankung vorliege. Diese sei als Trauma-Folgestörung des sexuellen Missbrauchs zu werten. Die Vorfälle aus den 90er-Jahren seien "vorrangig mitkausal" für diese psychische Erkrankung, wegen der sich die Frau nach wie vor in Behandlung befindet. Aufgrund dieser schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen erachtete die Staatsanwaltschaft die Taten auch nicht als verjährt, wie dies hinsichtlich anderer, weiter zurückliegender Vorfälle in der Skihauptschule Neustift, die einen anderen Pädagogen betreffen, der Fall ist.

Die Schilderungen der ehemaligen Schülerin wurden zum Teil durch eine Zeugin, die damals ebenfalls in Neustift zur Schule ging, bestätigt. Auch sie sei vom Angeklagten im Zuge von Massagen im Intimbereich berührt worden. Sie habe daraufhin gebeten, nicht mehr von ihm betreut zu werden. Dieser Bitte wurde auch entsprochen. Andere ehemalige Schülerinnen sagten wiederum aus, niemals von dem Angeklagten belästigt worden zu sein.

Widersprüche

Im Zuge der Beweisaufnahme wurde deutlich, dass es seinerzeit mehrfach Meldungen von Erzieherinnen im Internat der Skihauptschule gab, die übergriffiges Verhalten des Angeklagten zum Inhalt hatten. 1998 erhielt die Direktion ein anonymes Fax, in dem auf Übergriffe durch den Angeklagten hingewiesen wurde. Dies hatte die Intervention einer Kinderschutzeinrichtung und Weisungen, die es dem Angeklagten untersagten, weiterhin Mädchen zu betreuen, zur Folge.

Er selbst vermutet, dass die Anschuldigungen daher rührten, dass man seiner damaligen Bewerbung für den Direktorenposten in Neustift schaden wollte. Zudem sei er ein "sehr erfolgreicher Lehrer und Trainer" gewesen, was wohl Neider auf den Plan gerufen habe. Zudem versuchte die Verteidigung, auf Widersprüche in der Aussage des Opfers hinzuweisen.

Doch das Gericht befand, dass sich sowohl der Angeklagte als auch sein Opfer in solche Widersprüche verwickelten, was nicht zuletzt den lange zurückliegenden Taten geschuldet sei. Die Verteidigung hat bereits volle Berufung gegen das Urteil angemeldet. (Steffen Arora, 12.3.2019)