Solange nicht mehr Stein als Obst zum Einsatz kommt, behält der Obstler seinen Namen, auch wenn Steinobst in der Herstellung verwendet wird.

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Straßburg – Die heimischen Schnapsbrennereien müssen nicht den Geist aufgeben. Das EU-Parlament hat in seiner Abstimmung am Mittwoch über die Reform der EU-Spirituosenverordnung auch der in Österreich üblichen Zubereitungsmethode ihren Sanktus erteilt. Somit werde der Obstler unter diesem Namen per EU-Gesetz geschützt, erklärte der ÖVP-Europaabgeordnete Lukas Mandl.

Echte Obstler müssen damit künftig nur zu 85 Prozent aus Äpfeln oder Birnen bestehen. "Den Rest können die österreichischen Schnapsbrenner nach bewährtem Rezept auswählen", so Mandl. Grundsätzlich sei es positiv, dass es für Spirituosen EU-weit einheitliche Regeln gibt, denn im Binnenmarkt müsse klar sein, welches Produkt unter welchem Namen vertrieben wird. "Das schützt auch unsere österreichischen Hersteller, die auf Qualität und traditionelle Verfahren setzen."

Weniger Sacharose im Ethanol

Gute Nachrichten gibt es auch für alle jene, die sich "hochwertiger" betrinken wollen. Im neuen EU-Gesetz für Hochprozentiges wird ein Grenzwert für den Zuckerzusatz von 20 Gramm pro Liter festgeschrieben. In Österreich seien ohnehin höchstens vier Gramm üblich, aber in anderen Ländern seien "im Extremfall" bis zu 35 Gramm zugesetzt worden. Daher sei der Grenzwert ein Vorteil für Österreichs Hersteller hochwertiger Schnäpse und Liköre.

Unverändert geschützt bleiben österreichische Spezialitäten wie Wachauer Marillenbrand, Jagatee, Mariazeller Jagasaftl und Inländerrum, schreibt Mandl. (red, APA, 13.3.2019)