Wien – Anlässlich des Rechnungshofausschusses des Nationalrats hat die Opposition am Mittwoch erneut die Vorgangsweise der Regierungsfraktionen bei Prüfanträgen kritisiert. Dass dies beim Burgtheater – entgegen dem bisherigen Usus – per Minderheitsverlangens geschehe, nehme der Opposition die Möglichkeit, in nächster Zeit selbst Prüfungen zu beantragen, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung.

Das Parlament hat zwei verschiedene Möglichkeiten, den Rechnungshof mit einer Sonderprüfung zu beauftragen: Entweder per Beschluss mit Koalitionsmehrheit oder wenn eine Minderheit von 20 Abgeordneten das wünscht. Wesentlicher Unterschied: das Minderheitenrecht ist auf maximal drei parallel laufende Prüfungen begrenzt.

"Retourkutsche"

SPÖ-Rechnungshofsprecherin Karin Greiner bezeichnete den Zugriff der Regierungsfraktionen auf den Rechnungshof als inakzeptabel. Die SPÖ-Abgeordnete sieht auch die von Regierungsseite (in diesem Fall mit Mehrheitsantrag) eingeleitete Untersuchung der Amtszeit der SP-Gesundheitsminister "als Retourkutsche für die Prüfung der neu geschaffenen Generalsekretäre in den schwarz-blauen Kabinetten".

"Der Rechnungshof ist ein Kontrollinstrument des Parlaments und keine ausgelagerte Evaluierungsstelle der Regierung", meinte auch die Ausschussvorsitzende Irmgard Griss (Neos). Wolfgang Zinggl (Jetzt) ortete bei der Causa Burgtheater einen "weiteren Untergriff gegen die ohnehin eingeschränkten Kontrollrechte der parlamentarischen Opposition in der Geschäftsordnung". (APA, 13.3.2019)