Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat einen Vorschlag ausarbeiten lassen, wie man eine präventive Sicherungshaft in Österreich umsetzen könnte.

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Wien – So richtig akkordiert scheint die Linie der Regierungsparteien beim Thema Sicherungshaft für "gefährliche Asylwerber" noch immer nicht zu sein. Während Justizminister Josef Moser am Donnerstag auf Anfrage des STANDARD schon recht konkret ausführte, wie er sich eine Verfassungsänderung vorstellt, erklärten die Klubchefs von ÖVP und FPÖ vor einem Treffen mit der SPÖ, dass es noch keinen Entwurf gebe und der erst in "ein bis zwei Wochen" vorliegen werde.

Der von der ÖVP nominierte Moser möchte in der Verfassungsbestimmung zum Schutz der persönlichen Freiheit Artikel 2 ändern. Dort geht es in Ziffer 7 um die Schubhaft. Demnach dürfen Personen inhaftiert werden, um eine "beabsichtigte Ausweisung oder Auslieferung zu sichern". Moser will das Wort "beabsichtigt" streichen, damit auch Personen in Schubhaft genommen werden können, die man aktuell nicht abschieben kann.

Personen, die nicht abgeschoben werden können

Der Minister nennt im Gespräch mit dem STANDARD ein konkretes Beispiel: "Nehmen wir einen Gefährder aus Syrien, der kein Asyl bekommt, den man aber nicht abschieben kann, weil er in seiner Heimat mit Folter oder unmenschlicher Behandlung rechnen muss. Der kann derzeit nicht in Schubhaft genommen werden und bleibt eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Wenn außer Streit steht, dass eine Tatausführungsgefahr von ihm ausgeht, soll es künftig die Möglichkeit der Sicherungshaft geben. Es würde dann reichen, dass er sich in einem schwebenden Abschiebungsverfahren befindet."

Ebenfalls in die Verfassung kommen sollen "Verfahrensgarantien und Rechtsschutzbestimmungen" – also etwa, dass spätestens nach 48 Stunden die Inhaftierung durch einen Richter überprüft werden muss. Zur Erklärung: Die Ersteinschätzung, ob jemand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt, soll ja von Asylbeamten vorgenommen werden. Dazu plant das Innenministerium eine Änderung des Fremdenpolizeigesetzes, die aber ebenfalls noch nicht vorliegt.

Bis zu 18 Monate

Was von Moser weiters konkretisiert wurde: Die Sicherungshaft, die grundsätzlich maximal sechs Monate dauern soll, kann auf bis zu 18 Monate ausgedehnt werden, wenn "das Auslieferungsverfahren weiter betrieben wird und die Gefahr nach wie vor tatsächlich, gegenwärtig und hinreichend ist".

15-minütiges Kurzgespräch

Über diese Details wurde auf der Ebene der Abgeordneten aber noch gar nicht geredet. Die Neos sind der Einladung von Türkis-Blau zu einem Treffen zur Sicherungshaft erst gar nicht gefolgt. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner schickte den roten Vizeklubchef Jörg Leichtfried, aber eigentlich mehr aus Höflichkeit.

Er berichtete nach dem 15-minütigen Gespräch: "Ich habe dort nur gesagt, dass wir weiter eine rechtliche Aufklärung des Anlassfalls in Dornbirn (ein Beamter wurde von einem türkischen Asylwerber erstochen, Anm.) fordern und der Meinung sind, dass der mutmaßliche Täter auch auf Basis der jetzigen Gesetzeslage inhaftiert werden hätte können." So sehen das bekanntlich auch die Neos, die Regierungsparteien bestreiten das entschieden.

Für eine Verfassungsänderung stehe man also weiter nicht zur Verfügung, bekräftige Leichtfried. Was aber laut ihm nun in Diskussion ist: die Einrichtung eines Unterausschusses im Parlament zum Messerattentat in Dornbirn. Die Streitfrage sei noch, ob dieser öffentlich oder geheim sein soll, berichtete Leichtfried. (Katharina Mittelstaedt, Günther Oswald, 14.3.2019)