In den kommenden sechs Monaten soll sich entscheiden, ob die Schnittstellen für den Zugriff auf Überwachungskameras kommen und wie sie aussehen sollen.

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Über eigene "Schnittstellen", die "dauerhaft funktionsfähig" sein sollen, wollen die Sicherheitsbehörden in Zukunft auf Überwachungskameras zugreifen können. Anzapfen will man sowohl Kameras, die bei öffentlichen Rechtsträgern – wie etwa Schulen – im Einsatz sind, als auch jene von privaten Unternehmen mit öffentlichem Auftrag. Im vergangenen Frühjahr hat die Polizei bereits begonnen, bei den Firmen und Einrichtungen zu erheben, ob Videokameras im Einsatz sind, berichtete der STANDARD.

Möglich sein soll dies auch ohne richterlichem Beschluss. Die Kriterien, die die Polizei dem Einsatz zugrunde legen soll, lassen aber viel Spielraum zur Interpretation offen. Wie nun aus einer Anfragebeantwortung (PDF) hervorgeht, ist auch noch völlig unklar, wie der Zugriff auf die Kameras überhaupt funktionieren soll.

Machbarkeit noch völlig unklar

Im März soll ein "technischer Probebetrieb" starten. Er stellt den Beginn eines "Prüfprozesses" dar, der "rund sechs Monate" dauern soll. Konkretere Angaben gibt es hierzu aus dem Büro von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gegenüber Nikolaus Scherak (Neos) nicht.

Ein Jahr nach Beschluss des Vorhabens ist nicht einmal sicher, dass überhaupt Schnittstellen kommen. Auf die entsprechende Frage, welche Kriterien darüber entscheiden, ob es sie geben wird, heißt es: "Dieser Entscheidung liegen vielfältige Kriterien zugrunde, wie jedenfalls die rechtliche Zulässigkeit, die technische Machbarkeit als auch die von den Rechtsträgern zu erwartenden Datenmengen."

Kritik von Datenschützern

Datenschützer stehen dem Vorhaben der Behörden jedenfalls kritisch gegenüber. Die gesetzliche Regelung sei unscharf und daher anfällig für Missbrauch, heißt es etwa Seitens der Anwältin Karin Bruchbacher der Wiener Kanzlei PHH. Christof Tschohl vom Research Institute geht gar davon aus, dass die Regelung im Widerspruch zum europäischen Datenschutz steht und somit nicht EU-rechtskonform ist. Er geht davon aus, dass für derlei Liveüberwachung erst eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen werden müsste. (gpi, 14.03.2019)