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Frauen und Kinder fliehen mit ihren Habseligkeiten aus Baghouz, der letzten Bastion des "Islamischen Staats" in Syrien.

Foto: Reuters/Rodi Said

Der israelische Historiker Yuval Noah Harari erzählt in seinem Bestseller Homo Deus eine Geschichte über den Terrorismus: Eine Stechmücke und ein Stier sind in einem Porzellanladen. "Wetten, dass ich den Laden zertrümmern kann?", sagt die Mücke zum Stier, fliegt in sein Ohr und sticht zu. Der Stier dreht durch und zerstört den Porzellanladen. Terroristen sind viel zu schwach, um gefestigte Demokratien mit militärischen Mitteln zu besiegen. Aber sie können Regierungen dazu provozieren, im Namen des "Kriegs gegen den Terror" selbst die Grundlagen des Rechtsstaats zu attackieren.

"Das Recht, Rechte zu haben"

Zu den Grundlagen des Rechtsstaats gehört die Staatsbürgerschaft. Sie ist, wie die Philosophin Hannah Arendt schrieb, "das Recht, Rechte zu haben". Staatsbürgerschaft signalisiert, welcher Staat für welche Menschen und den Schutz ihrer Rechte verantwortlich ist. Daher gibt es internationale Abkommen zur Bekämpfung von Staatenlosigkeit. Und daher gibt es in liberalen Rechtsstaaten auch nicht mehr die Strafe des Exils: Staatsbürger genießen unbedingtes Aufenthalts- und Rückkehrrecht.

Im Kampf gegen islamistische Terroristen stellen einige westliche Demokratien diese Grundprinzipien infrage, indem sie diesen die Staatsbürgerschaft entziehen. Darunter auch Österreich. Grundlage ist eine Bestimmung, die schon 2014 ins Staatsbürgerschaftsgesetz eingefügt wurde: "Einem Staatsbürger, der freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe aktiv an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes teilnimmt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird."

Eskalierende Forderungen

Ausbürgerung ist also nur bei Doppelstaatsbürgerschaft möglich, die in Österreich ja bekanntlich bei Einbürgerungen in der Regel nicht toleriert wird. Nun soll Österreich einen von Kurden gefangen genommenen IS-Kämpfer zurücknehmen, der per Abstammung auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, und wehrt sich dagegen mit dem Mittel der Ausbürgerung.

Die freiheitlichen Minister Heinz-Christian Strache und Herbert Kickl, die sozialdemokratischen Landeshauptleute Michael Ludwig und Hans Peter Doskozil scheinen sich dabei mit ihren Forderungen gegenseitig überbieten zu wollen. Während die einen die erstmalige Anwendung der gesetzlichen Bestimmung einfordern, verlangen Kickl und Doskozil gleich ihre Ausweitung auf einfache Staatsbürger und auf Unterstützer, die nicht selbst auch an Kampfhandlungen teilgenommen haben.

Wettlauf zwischen Staaten

Andere Staaten liefern Vorbilder für diese Eskalation. In Großbritannien genügt es, dass der Innenminister zur Auffassung gelangt, dass die Ausbürgerung eines Briten im öffentlichen Interesse liegt und dieser wahrscheinlich eine andere Staatsbürgerschaft erwerben kann. In den USA dagegen hat der Supreme Court – unter Berufung auf Hannah Arendt – seit den späten 1960er-Jahren der Ausbürgerung einen Riegel vorgeschoben. Der Historiker Patrick Weil interpretiert dies so: In den USA ist nicht der Staat souverän, sondern das Volk. Der Staat kann daher nicht den Bürgern die Mitgliedschaft in diesem Volk entziehen.

Warum ist die Ausbürgerung von Terroristen auch dann problematisch, wenn sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen? Die kanadische Rechtswissenschafterin Audrey Macklin bringt es auf den Punkt: Wenn das zur Regel wird, dann gibt es einen Wettlauf zwischen den Staaten um den möglichst raschen Entzug der Staatsbürgerschaft: Der Verlierer bekommt den Terroristen.

Verantwortung und Ressourcen

Staatsbürgerschaft dient dazu, die Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte auf die Staaten aufzuteilen. Wenn demokratische Staaten ihre Kriminellen und Terroristen ausbürgern, dann stehlen sie sich aus dieser Verantwortung und gefährden massiv die Menschenrechte. Erstens zerstören sie damit die Substanz der Bürgerrechte, indem sie den Abschiebeschutz der Staatsangehörigen umgehen und sogar das Verbot von Folter und Todesstrafe aushebeln, die ausgebürgerten IS-Kämpfern im Nahen Osten vielfach drohen.

Zweitens stehlen sie sich aus der Verantwortung gegenüber anderen Staaten, indem sie diesen Sicherheitsrisiken aufbürden. Sie werfen die Steine, die sie im eigenen Feld stören, auf den Grund des Nachbarn (Voltaire). Gerade aber in den Krisenregionen mangelt es oft an Ressourcen und funktionierenden staatlichen Strukturen, die die Durchführung ordentlicher Verfahren mit rechtsstaatlichen Standards garantieren können. Im schlimmsten Fall kommt es zu Freilassungen. Die Ausbürgerung von IS-Kämpfern schafft damit letztlich mehr Unsicherheit statt mehr Sicherheit. Die präventive Wirkung, die rechtsstaatliche Gerichtsverfahren entfalten können, und die Chance auf eine Deradikalisierung der Verurteilten gehen verloren.

Rückführung akzeptieren

Die bessere Antwort ist daher, dass bei Doppelstaatsbürgern jener Staat die gerichtliche Aufarbeitung übernehmen sollte, in dem diese den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen haben – ein Prinzip, das auch im Internationalen Privatrecht Anwendung findet. Dadurch werden potenzielle Terroristen sicherlich besser abgeschreckt als durch die Verletzung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, die lediglich die Radikalisierung anderer weiter vorantreibt.

Selbstverständlich kann auch ein internationales Gericht die Strafverfolgung übernehmen und die Auslieferung an ein solches sinnvoll sein. Solange es dieses aber nicht gibt, sollten die Staaten die Rückführung ihrer kriminellen Staatsbürger akzeptieren, ihre rechtsstaatliche Verantwortung übernehmen und sich entsprechend sorgfältig darauf vorbereiten. (Rainer Bauböck, Gerd Valchars, 19.3.2019)