Weil Notenbanker und FMA-Mitarbeiter unterschiedlichen Dienstrechten unterliegen, bereitet ein Behördenwechsel Probleme.

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Wien – Schwierig gestalten sich die Verhandlungen zur Übersiedlung der Aufseher von der Nationalbank (OeNB) in die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA. Eigentlich sollte vorigen Freitag entschieden werden, wie der Transfer der rund 170 Leute (arbeits)rechtlich bewerkstelligt wird – das ist dann aber doch nicht geschehen.

Die Angelegenheit ist schwierig, weil die Notenbanker ganz andere Verträge haben als die FMA-Mitarbeiter und dazu noch fünf unterschiedlichen Dienstrechten unterliegen. Am meisten hakt es bei jenen, denen die OeNB gemäß Dienstbestimmungen (DB) 3 ihre ASVG- und Pensionskassenzahlung auf 80 Prozent des Letztbezugs aufstockt. Das tut sie mittels sogenanntem Pensionskassenschlussbeitrag.

Lukrative Rechte retten

Die OeNB will der FMA diese Mitarbeiter (wie die unkündbaren der DB 1 und 2) überlassen, sie also mit gleichen Rechten und Pflichten verleihen. Das freilich lehnt die FMA ab: Führungskräfte, von denen viele zu DB 3 gehören, sollen dienstrechtlich ganz zu ihr ressortieren und nicht nur "ausgeborgt" sein. Die Betroffenen wiederum wollen ihr lukratives Recht auf den Pensionskassenschlussbeitrag retten, den müsste also die FMA übernehmen.

Ob und wie das geht, das muss nun die Finanzprokuratur, die Rechtsanwältin des Staates, klären. Sie wurde vom Finanzministerium eingeschaltet, um den Aufsehertransfer rechtlich wasserdicht zu gestalten. Und sie soll etliche Hürden bei den bisherigen Plänen ausgemacht haben. Trotzdem wollen die Verhandler von Ministerium, OeNB und FMA noch diese Woche eine Lösung auf dem Tisch haben. (gra, 19.3.2019)