Projektgegner sehen in einem EU-Verfahren gegen den Berliner Flughafen einen Hebel, die dritte Piste in Schwechat zu verhindern.

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Schwechat/Wien – Hobbypilot und Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) ist "erfreut und erleichtert", die Flughafen-Aktionäre Wien und Niederösterreich jubeln, und die Wiener Wirtschaftskammer spricht gar von goldenen Zeiten für die Bundeshauptstadt. Der Grund: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat als letzte Instanz die Einsprüche von Anrainern und Bürgerinitiativen gegen die dritte Flughafenpiste abgewiesen und grünes Licht für das umstrittene Projekt gegeben.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die vor Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof bekämpft worden war, ist damit abgeschlossen – und der börsennotierte Flughafenbetreiber, zu je 20 Prozent im Besitz von Wien und Niederösterreich, hat den Weg frei. Der VwGH wies diese Revisionen als unbegründet ab.

Die positive Entscheidung verursacht nicht nur bei Projektgegnern Kopfschütteln, insbesondere weil in der Umweltprüfung die künftigen Flugrouten und ihre Auswirkungen nicht behandelt wurden. Das Höchstgericht teilt die Bedenken der Antragsgegner, erkennt diese aber nicht als fehlerhaft, "wenn die UVP-Prüfung ihr besonderes Augenmerk auf jene Flugrouten legt, deren Festlegung durch die Austro Control mit größter Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist".

Einer Befassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit den Flugrouten bedürfe es daher nicht, denn der Flughafen habe sich ohnehin verpflichtet, im Landeanflug auf die dritte Piste nicht über das Wiener Stadtgebiet zu fliegen.

Projektgegner hoffen auf Brüssel

Der VwGH verkenne allerdings, dass Anrainer und Gemeinden bei der für den Luftraum zuständigen Behörde Austro Control keine Parteienstellung haben, kontert der Anwalt einer beschwerdeführenden Partei, Wolfram Proksch.

Da der VwGH den Weg zum EuGH verwehrt hat, will sich Proksch via Beschwerde an die EU-Kommission wenden und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich anregen – eben weil die Flugrouten und ihre Auswirkungen auf die Bevölkerung nicht geprüft wurden. Anders als die Höchstgerichte vermeinten, gebe es dazu keinen EuGH-Entscheid, der auf das "klimaschädlichste Projekt Österreichs" anwendbar sei, sagt Proksch mit Verweis auf ein EU-Verfahren gegen den Berliner Flughafen, das aus der Welt geschafft wurde, indem die Flugroutenfestlegung per Gesetz doch in das UVP-Verfahren integriert worden sei.

Fluglinien für Emissionen verantwortlich

Die Problematik Klimaschutz und steigende Treibhausgasemissionen (THG) stellt der VwGH seinerseits mit Verweis auf EU-Richtlinien klar: Wohl habe das EU-Emissionshandelsregime zur THG-Reduzierung Schwächen, aber grundsätzlich sei der THG-Ausstoß den Fluglinien zuzuordnen, nicht den Flughäfen. Selbst mit Blick auf die Ausnahme der Airlines vom Emissionshandel bis Ende 2023 könne man "einem Flughafen unter Hinweis auf den fortschreitenden Klimawandel die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer zusätzlichen Start- und Landebahn" nicht einfach versagen. Dass der Flughafen für die dritte Piste nie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgelegt hat, ficht den Verwaltungsgerichtshof nicht an. Ein Finanzierungsplan habe keinen ausreichenden Bezug zum Schutz der Umwelt, so der VwGH.

Bis in Schwechat die Bagger rollen, wird es Jahre dauern. Dem VIE gehören noch nicht einmal die Grundstücke für die dritte Piste. "Vor 2030" sei eine Fertigstellung nicht realistisch, sagt Vorstand Günter Ofner. Nun beginne die Festlegung der Flugrouten im "Dialogforum" mit Austro Control. (Luise Ungerboeck, 18.3.2019)