Wien – DER STANDARD veröffentlichte am 7. November 2018 einen Artikel über den Mord einer Siebenjährigen in Wien. Darin wurden Details aus der Anklageschrift zum Tathergang und auch Momente nach der Tat geschildert. Der Bericht, der über die Austria Presse Agentur (APA) auch von anderen Medien übernommen wurde, verstieß laut Presserat gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Verletzt worden seien die Punkte Persönlichkeitsschutz und Intimsphäre.

Berichte über Mordfälle und die Ermittlungen dazu sind grundsätzlich von öffentlichen Interesse, daraus ergebe sich jedoch nicht, "dass der Persönlichkeitsschutz des Opfers missachtet werden darf", hält der Presserat in seiner Begründung fest. Die Persönlichkeitssphäre eines Menschen müsse auch über dessen Tod hinaus gewahrt werden. Ein solcher Bericht könne auch die Trauerarbeit der Angehörigen beeinträchtigen.

Im Artikel wurde hauptsächlich aus einer APA-Meldung zitiert, in der Meldung wurden Informationen zum Tathergang aus der Anklageschrift wiedergegeben. DER STANDARD bedauert den Fehler und hat den betroffenen Artikel offline genommen. (red, 19.3.2019)