Aus den Heiratsplänen eines Wiener Männerpaares wurde nichts beim zuständigen Stadtrat vermutet man eine Panne (Symbolbild).

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Wien – Seit Anfang 2019 ist die Ehe für alle in Österreich legal, Lesben und Schwule können heiraten wie Mann-Frau-Paare auch. Doch bei der Umsetzung dieses vom Verfassungsgerichtshof eröffneten Rechts läuft manches unrund, wie etwa die Erfahrungen eines gleichgeschlechtlichen Paares zu Jahresbeginn bei einem Wiener Standesamt zeigen.

Die beiden Männer hatten Heiratspläne. Verpartnert waren sie bereits. Die eingetragene Partnerschaft (EP) stehe ihrer Heirat nicht entgegen, meinten sie. Diesbezüglich vertrauten sie einer Anfang Jänner vom Innen- und Justizministerium gemeinsam an die Landesregierungen und zuständigen Wiener Magistratsabteilungen verschickten Empfehlung, laut der "eingetragene Partner miteinander eine Ehe schließen können, ohne dass zuvor ihre eingetragene Partnerschaft aufgelöst werden muss" (DER STANDARD berichtete).

Eheschließung abgelehnt

Doch leider – für sie galt das nicht, berichtet die Gleichbehandlungssprecherin der Liste Jetzt, Stephanie Cox. Um zu heiraten, müssten die beiden Österreicher erst ihre eingetragene Partnerschaft auflösen – sei den zwei Männern von den Standesbeamten beschieden worden.

Im Büro des zuständigen Stadtrats Peter Hanke (SPÖ) wundert man sich. Es müsse sich um eine Panne handeln, denn derlei stehe der "in ganz Wien einheitlichen Praxis" entgegen, sagt eine Sprecherin. Vielmehr betrachte man in der Bundeshauptstadt – die ministerielle Empfehlung interpretierend – eine eingetragene Partnerschaft nach einer Heirat automatisch als aufgelöst.

Anfragen an Kickl und Moser

Nicht heiraten dürften gleichgeschlechtliche Paare in Wien nur in einem Fall, egal ob sie vorher bereits verpartnert waren oder nicht: Wenn einer der beiden aus einem Land stammt, in dem es noch keine Ehe für alle gibt.

Das betroffene Paar wandte sich in der Folge an Cox. Diese nahm den Fall zum Anlass, um den beiden zuständigen Ministern Herbert Kickl und Josef Moser Mitte Jänner detaillierte parlamentarische Anfragen zu stellen. Tatsächlich ist im Fall eingetragener Partner, die eine Ehe schließen, trotz ministerieller Empfehlung eine Reihe Rechtsfragen offen.

Fragen des Unterhalts

Mangels gesetzlicher Anpassungen nach dem Verfassungsgerichtshofspruch im Jahr 2017 herrscht zum Beispiel Unklarheit, nach welchen Bestimmungen im Fall einer Trennung die Unterhaltszahlungen zu berechnen sind. Das Gleiche gilt für alle rechtlichen Bestimmungen, die auf die Dauer eine Ehe Bezug nehmen.

Die Antworten kamen Mitte März, am Ende der dafür vorgesehenen achtwöchigen Frist – und sie glänzen vor allem durch ihre Knappheit. 14 Fragen hatte Cox an Kickl gestellt. Jene über das Recht, trotz eingetragener Partnerschaft zu heiraten, beantwortete der Innenminister unter Hinweis auf obengenannte Empfehlung.

Kickl verweist auf Moser

Bei jenen Fragen, die sich um die rechtlichen Folgewirkungen einer Trennung bei zuerst eingetragenen, später verheirateten Paaren handelten, verwies Kickl auf "die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz".

Doch auch dieses ist um konkrete Antworten auf die insgesamt 16 Fragen verlegen: Die Umwandlung der EP in eine Ehe sei geklärt – bei allem anderen ersucht Moser "um Verständnis, dass im Rahmen dieser Anfragebeantwortung nicht auf sämtliche mögliche Folgen eingegangen werden kann". Mithilfe von "verfassungskonformer Gesetzinterpretation" würden aber "befriedigende Lösungen gefunden werden".

Damit delegiere der Justizminister sämtliche Detailfragen in Zusammenhang mit der Ehe für alle letztlich an die Höchstgerichte, kommentiert Cox. Die Anfragebeantwortung bezeichnet sie als völlig ungenügend. Derlei sei "dilettantisch". (Irene Brickner, 20.3.2019)