Wien – Die Arbeitnehmer an Österreichs Universitäten sind mit ihrer beruflichen Tätigkeit großteils zufrieden, nicht aber mit Karrieremöglichkeiten und Mitbestimmung. Das zeigt eine von der Arbeiterkammer (AK) beauftragte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Ifes und des NPO-Instituts der Wirtschaftsuniversität (WU) in Wien. Knapp die Hälfte der Arbeitnehmer fühlt sich durch Stress und Zeitdruck belastet beziehungsweise sogar stark belastet. Das liegt besonders an den befristeten Arbeitsverträgen, die die Dienstnehmer oft haben.

Für die Studie wurden 2.500 Arbeitnehmer an Universitäten (91 Prozent) und Fachhochschulen (FH; neun Prozent) befragt. An den Unis hatten dabei 49 Prozent der Befragten ein befristetes Arbeitsverhältnis, an den FHs waren es 26 Prozent.

Fehlende Chancen

74 Prozent der Befragten an Universitäten sind laut Umfrage mit ihrer beruflichen Tätigkeit zufrieden bis sehr zufrieden, lediglich fünf Prozent zeigten sich wenig bis gar nicht zufrieden (Rest: mittel beziehungsweise keine Angaben). Ähnlich sehen die Ergebnisse bei der Möglichkeit aus, Arbeitsabläufe selbstständig zu bestimmen. 47 Prozent sind allerdings mit ihren Karrieremöglichkeiten wenig bis gar nicht zufrieden, 39 Prozent sind unzufrieden mit ihren Mitbestimmungsmöglichkeiten. Zufrieden bis sehr zufrieden ist in diesen Belangen jeweils rund ein Viertel der Befragten.

44 Prozent der Befragten an Unis fühlten sich durch Zeitdruck und Stress belastet beziehungsweise stark belastet, 27 Prozent gar nicht oder wenig. In etwa die Waage hält sich die Einschätzung der Belastung durch unsichere berufliche Perspektiven, schlechte Kommunikation und eine etwaige prekäre finanzielle Situation.

Kettenarbeitsverträge verunsichern

Bei der offenen Frage nach belastenden Arbeitsumständen wurden Kettenarbeitsverträge am häufigsten genannt. Dementsprechend forderte AK-Präsidentin Renate Anderl das Aus für diese Art der Verträge.

An den FHs waren die Ergebnisse ähnlich. Die negativen Bewertungen waren jedoch weniger stark ausgeprägt.

Klage vor EuGH

Die EU-Kommission hält die gesetzliche Regelung der Kettenarbeitsverträge an Universitäten in Österreich wie berichtet für EU-Recht-widrig. Die Möglichkeit der Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen bis zu einer Höchstdauer von zwölf Jahren sei sachlich nicht gerechtfertigt und diene dazu, "den ständigen und dauerhaften Bedarf des Arbeitgebers an Personal zu decken", heißt es in einer Stellungnahme. Anlass dafür ist die – von der AK unterstützte – Klage einer betroffenen Chemikerin, deren Fall vom Arbeitsgericht Wien dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt worden ist. (APA, red, 20.3.2019)