Klagenfurt/Wien – Im November 2016 sind die Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger in einem Strafprozess in Klagenfurt wegen des kroatischen Projekts "Skiper" zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil bestätigt. Die von den Angeklagten behaupteten Fehler im Urteil seien nicht vorgelegen, sagte OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher am Mittwoch gegenüber der APA.

Kulterer und Striedinger waren vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik wegen Untreue schuldig gesprochen worden. Kulterer erhielt vier Jahre und einen Monat, Günter Striedinger fünf Jahre und acht Monate Haft. Die vier Angeklagten waren im Zusammenhang mit der Finanzierung der kroatischen Luxusanlage "Rezidencija Skiper", heute "Kempinski Hotel Adriatic", mit einem Schaden von 105 Mio. Euro angeklagt. Projektbetreiber O. und eine Geschäftsführerin waren freigesprochen worden.

70 Millionen Euro verborgt

Der Schuldspruch bezog sich auf einen 70-Millionen-Euro-Kredit für das Hotel. Die Bankchefs hätten den ohne Sicherheiten und Rückzahlungsmöglichkeiten der Kreditwerberin beschlossen und die Bank so geschädigt. Die Angeklagten haben das bestritten. Das Maß der Zusatzstrafen ergab sich aus der Vorgabe, dass beide Angeklagten mit Einberechnung ihrer bisherigen Strafen jeweils die Höchststrafe von zehn Jahren zu erhalten hätten. Den Freispruch für O. begründete der Richter damit, dass ihm die Bestimmungstat nicht nachzuweisen gewesen sei. Auch bei der Geschäftsführerin sei eine bedingte Schädigungsabsicht nicht beweisbar gewesen.

Die Generalprokuratur, die den OGH berät, hatte in ihrem Croquis empfohlen, die Schuldsprüche zu bestätigen, für die Freisprüche allerdings eine Aufhebung angeregt. Das Höchstgericht folgte dieser Empfehlung nur im Fall der Schuldsprüche, die Freisprüche wurden ebenfalls bestätigt und sind somit rechtskräftig. Über das Ausmaß der Strafen muss nun das Oberlandesgericht Graz entscheiden. Wann das der Fall sein wird, ist noch offen. (APA, 20.3.2019)