Wien – Im Fall einer Lehrerin an einer AHS in Wien-Währing, der seit 2013 mehrfach systematische Erniedrigung von Schülern vorgeworfen wird, sammelt die Wiener Bildungsdirektion (früher Stadtschulrat) bis Freitagnachmittag Stellungnahmen Betroffener. Eine Gruppe, in der auch Juristen vertreten sind, soll diese sichten und bei nicht anonym vorgebrachten Vorwürfen versuchen, sie zu verifizieren.

"Wir nehmen das Problem ernst, wir werden die Vorwürfe zügig überprüfen", hieß es am Mittwoch aus dem Büro von Bildungsdirektor Heinrich Himmer. Erste Stellungnahmen seien bereits mit Bekanntwerden der aktuellen Vorwürfe eingelangt.

Die ersten Vorwürfe gegen die Pädagogin wurden in der Bildungsdirektion 2013 dokumentiert. Die Lehrerin musste deshalb in der Vergangenheit bereits verpflichtend an einer Schulung der Sozialkompetenz teilnehmen. Bereits 2017 hat die Volksanwaltschaft in diesem Fall ein Prüfverfahren eingeleitet. Ergebnis war damals, dass die Behörde im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle nötigen Maßnahmen gesetzt habe.

Lehrerin meldet sich über Anwältin

Die betroffene Lehrerin hat am Mittwoch über ihren Anwalt erstmals Stellung genommen. "Die erhobenen Vorwürfe und Anschuldigungen sind allesamt unrichtig und werden mit Entschiedenheit zurückgewiesen", hieß es in einem Schreiben an die ORF-Sendung "Wien heute".

In der Stellungnahme heißt es außerdem, dass der Lehrerin das Verfahren vor der Volksanwaltschaft "bislang nicht bekannt" gewesen sei: "Meine Mandantin ist nicht Partei eines Verfahrens vor der Volksanwaltschaft. Ihr stehen daher grundsätzlich keine Parteienrechte oder Rechte auf Akteneinsicht zu."

Die Vorwürfe würden "zeitlich lang zurück" liegen, so der Anwalt weiters: "Bereits im Jahr 2017 wurden erhobene Vorwürfe gegenüber meiner Mandantin geprüft und haben sich diese Vorwürfe als vollkommen unbegründet und haltlos erwiesen." Aus der Sicht seiner Mandantin würden "keine neuen Fakten oder Sachverhalte" vorherrschen.

Hintergrund: "Einige Dutzend Vedachtsfälle im Jahr"

Lehrer, denen systematische Erniedrigung von Schülern vorgeworfen wird, sind in Wien "die absolute Minderzahl". Bei 26.000 Pädagogen gebe es "einige Dutzend Fälle pro Jahr", bei denen die Bildungsdirektion wegen gravierender Vorwürfe genau prüft. "Weniger als eine Handvoll" Lehrer werden wegen schwerer Verfehlungen (darunter auch strafrechtliche Verurteilungen) entlassen.

Werden der Bildungsdirektion Verdachtsfälle gemeldet, werden die Fälle zunächst geprüft und Gespräche mit der Personalvertretung geführt. Je nach Schwere kann die Bildungsdirektion verschiedene Maßnahmen setzen: Bei pragmatisierten Lehrern möglich sind neben Ermahnungen und Weisungen ein Verweis, Geldbußen oder – als letzte Möglichkeit – eine Entlassung. Bei Vertragslehrern stehen Ermahnung, Weisungen, Kündigung und Entlassung im Maßnahmenkatalog.

Entlassung vom Vertrag abhängig

Die Voraussetzungen für eine Entlassung sind dabei abhängig vom Dienstverhältnis: Bei pragmatisierten Pädagogen führen bestimmte strafrechtliche Verurteilungen automatisch zur Entlassung, darüber hinaus kann die Behörde das Dienstverhältnis auch wegen mangelnden Arbeitserfolgs beenden. Die Entlassung kann außerdem als Strafe in einem Disziplinarverfahren ausgesprochen werden.

Anders bei Vertragsbediensteten: Fristlos entlassen werden darf im Falle einer besonders schweren Verletzung der Dienstpflicht, bei einer Vernachlässigung des Dienstes in wesentlichen Belangen und im Falle einer Weigerung, den Dienst ordnungsgemäß zu verrichten. Darüber hinaus kann auch aus bestimmten Gründen eine Kündigung ausgesprochen werden – etwa wenn ein Lehrer seine Dienstpflicht gröblich verletzt (aber aufgrund der Schwere noch keine Entlassung infrage kommt) oder er "ein Verhalten setzt oder gesetzt hat, das nicht geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben aufrechtzuerhalten". (APA, red, 21.3.2019)