Karl von Habsburg hatte eine Geldstrafe in Kronen ausgefasst.

Foto: Copyright Karl Schöndorfer TOPP

Wels – Kaiserenkel Karl Habsburg "geht davon aus", wegen seiner Verurteilung (nicht rechtskräftig) vom Landesverwaltungsgericht Wien vor das Höchstgericht zu ziehen. Er hatte laut erster Instanz mit dem Homepage-Namen karlvonhabsburg.at gegen das Adelsaufhebungsgesetz, das Adelsnamen wie "von" verbietet, verstoßen.

Wie Habsburg am Rande eines Wels-Besuchs anlässlich der Eröffnung der Sonderausstellung zum 500. Todesjahr von Kaiser Maximilian I. am Mittwoch erklärte, beabsichtige er in Rücksprache mit seinem Anwalt beim Verwaltungsgerichtshof Revision einzulegen. Denn das Gesetz, aufgrund dessen er verurteilt wurde, gehöre "auf die Müllhalde der Geschichte".

Geldstrafe in Kronen

So hatte das Landesverwaltungsgericht nämlich gleichzeitig mit dem Schuldspruch vergangene Woche die vom Magistrat Wien-Landstraße dafür verhängte Strafe aufgehoben. Diese könne nicht verhängt werden, weil der Betrag in dem Gesetz aus 1919 in Kronen angegeben ist, so die Argumentation. Grundsätzlich unterhalte ihn diese Causa in erster Linie, sagte der Kaiserenkel abschließend. (APA, 20.3.2019)