Bregenz – Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss soll die rechtliche und politische Verantwortung der zuständigen Behörden im Tötungsdelikt an der Bezirkshauptmannschaft (BH) Dornbirn klären. Das fordern 769 Menschen mit einer Petition an den Vorarlberger Landtag. Neue Sicherheitsgesetze im Eilverfahren durchzusetzen, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, widerspreche der Rechtsstaatlichkeit. Die Bürgerinitiative sieht Verfassungs- und Menschenrechte gefährdet.

Gesammelt wurden die Unterschriften von der Plattform Uns reicht's, die für die Sonntagsdemos verantwortlich zeichnet. Der Landtag müsse sich für einen Untersuchungsausschuss einsetzen, denn in der Causa Dornbirn könne Behördenversagen nicht ausgeschlossen werden, heißt es in der Petition. Nur ein U-Ausschuss könne die Verantwortung des Innenministeriums und seiner Behörden klären. Die Initiative verweist auf Aussagen von Rechtsexperten, die vor einer Verfassungsänderung durch Anlassgesetzgebung warnen.

Die Vorgeschichte: Anfang Februar wurde ein BH-Beamter Opfer einer tödlichen Messerattacke. Der mutmaßliche Täter, ein in Vorarlberg geborener und aufgewachsener Türke, war 2009 aus Österreich ausgewiesen und mit Aufenthaltsverbot belegt worden. Grund waren Eigentumsdelikte, einige davon hatte er als Jugendlicher begangen. Ob das Aufenthaltsverbot und die Abschiebung des Mannes, der seine Frau mit zwei Kleinkindern zurücklassen musste, rechtmäßig waren, prüfen zurzeit Juristen.

Behörden uneins

Anfang des Jahres kam der Lustenauer zurück und stellte in Vorarlberg einen Asylantrag. Er gab an, die letzten Jahre auf kurdischer Seite in Syrien gekämpft zu haben. Er wurde ins Erstaufnahmezentrum Thalham geschickt. Das Verfahren wurde eröffnet, die Auflage, im Erstaufnahmezentrum bleiben zu müssen, wurde nach kurzer Zeit aufgehoben. Der Mann reiste daraufhin zu seiner Herkunftsfamilie nach Lustenau. Die Vorarlberger Behörden verwiesen auf das Aufenthaltsverbot und die Gefährlichkeit des Mannes, wollten ihn nicht in die Grundversorgung aufnehmen, es kam zur tödlichen Auseinandersetzung im Amt.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) nimmt das Dornbirner Tötungsdelikt nun als Anlassfall, um die Einführung einer Sicherungshaft zum Schutz vor gefährlichen Asylwerbern zu betreiben. Die dafür notwendige Verfassungsänderung ist aus Sicht der Bürgerinitiative ohne Prüfung des Dornbirner Falles ein "No-Go in einer aufgeklärten Demokratie". Landtagspräsident Harald Sonderegger (VP), der die Unterschriften am Donnerstag in Empfang genommen hat, wird die Petition nun dem Präsidium vorlegen. Er halte prinzipiell nichts von Schnellschüssen, sagte er zum STANDARD. Bevor man die Verfassung ändere, müsse man im Sinne einer rechtsstaatlich guten Lösung "alles rational und gut durchdenken", rät er der Bundesregierung.

Haller gutachtet

Der mutmaßliche Täter wurde aus Sicherheitsgründen in Innsbruck inhaftiert. Besondere Sicherungsmaßnahmen, die wegen befürchteter Fremd- und Eigengefährdung gesetzt wurden, hat man mittlerweile wieder aufgehoben.

Der 34-jährige Mann wird in Kürze von Psychiater Reinhard Haller untersucht. Bei der Tat soll er unter dem Einfluss von Alkohol und Beruhigungsmitteln gestanden haben. (Jutta Berger, 21.3.2019)