Klagenfurt – Im Fall einer 86-jährigen Kärntnerin, die mit einer Bluttransfusion mit Malaria infiziert worden und daran gestorben ist, wurde nun bekannt, dass sich der Blutspender in Uganda angesteckt haben dürfte. Der Mann erkrankte selbst und wurde in einem elektronischen Register gemeldet. Die Blutspende fand drei Tage vor Ausbruch der Krankheit statt, hieß es in Medienberichten am Samstag.

Der Spender erkrankte Ende Februar nach einem Uganda-Aufenthalt trotz Einnahme eines Prophylaxemittels an Malaria. Er füllte beim Blutspenden zwar den umfangreichen Fragebogen aus, verschwieg aber seinen Afrika-Aufenthalt. Er selbst konnte erfolgreich behandelt werden und hat sich in der Zwischenzeit wieder erholt.

Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen unbekannte Täter

Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Klagenfurt kennt man den Namen des Verdächtigen offiziell noch nicht, sagt Sprecherin Tina Frimmel-Hesse im STANDARD-Gespräch. Noch gelte, das wegen fahrlässiger Tötung gegen unbekannte Täter ermittelt werde. Erst wenn Details des Falles bekannt sind, werde man sich überlegen, welcher Paragraf zur Anwendung kommt.

Denkbar ist zum Beispiel das Delikt "Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten", für das bis zu drei Jahre Haft drohen. Der Paragraf 178 des Strafgesetzbuches wird zwar zumeist im Zusammenhang mit HIV-Infektionen verwendet, könnte aber auch hier zum Tragen kommen, wenn der Verdächtige tatsächlich während der Inkubationszeit beim Blutspenden eine Reise in ein Malariagebiet verschwiegen hat. (moe, APA, 23.3.2019)