Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß hat ihr Antwortschreiben an die Kommission fertig.

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Wien/Brüssel – Im Jänner hat die EU-Kommission wegen der Indexierung der Familienbeihilfe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Brüssel hat den Verdacht, mit der Maßnahme würden EU-Bürger aus anderen europäischen Staaten diskriminiert.

Am Montag hat Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) nun die Indexierung in einem Antwortschreiben verteidigt und die Einwände der Kommission zurückgewiesen. Verwiesen wurde darin neuerlich darauf, dass Brüssel vor dem Brexit-Referendum auch den Briten eine Indexierung angeboten habe. Zwar wurde diesen auch eine Änderung der EU-Verträge in Aussicht gestellt, die Arbeitnehmerfreizügigkeitsverordnung, die Österreich nach Ansicht der Kommission nun verletzt, wäre aber unverändert geblieben. Das Familienministerium schlussfolgert daraus: "Da die europäische Kommission keinen Gesetzgebungsakt vorschlagen darf, der gegen das europarechtliche Recht verstößt, muss auch die österreichische Indexierung primärrechtskonform sein."

An Lebenshaltungskosten angepasst

Die Neuregelung führt dazu, dass EU-Bürger für ihre im Ausland lebenden Kinder eine an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasste Familienbeihilfe bekommen. Für osteuropäische Arbeitskräfte bedeutet das deutliche Verluste, für Arbeitskräfte aus Staaten mit höherem Wirtschaftsniveau (wie etwa die skandinavischen Länder) gibt es eine höhere Leistung.

Das Familienressort ist der Meinung, dass "ungleiche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen". Auch verlange die EU-Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nicht, dass alle Mitgliedsstaaten in allen Belangen absolut gleichgestellt werden. Bogner-Strauß: "Nicht zu indexieren wäre eine Ungleichbehandlung der Kinder in der EU."

Nun muss die EU-Kommission das Antwortschreiben bewerten. Bleibt sie bei ihrer Position, dass eine unzulässige Diskriminierung vorliegt, wird es zu einem Verfahren beim Europäischen Gerichtshof kommen, der dann entscheiden müsste, ob die österreichische Regelung zulässig ist. (go, 26.3.2019)