Ein Besuch der Gedenkstätte Mauthausen-Gusen kann keine per se "immunisierende" Wirkung gegen Antisemitismus, Rassismus oder Faschismus haben.

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Für Staatssekretärin Karoline Edtstadler ist es "vorstellbar, dass alle Muslime, die nach Österreich kommen, zu einem Besuch in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen verpflichtet werden". Ein falscher Zugang, findet die "Vermittler_inneninitiative an der Gedenkstätte Mauthausen-Gusen" und verwahrt sich im Gastkommentar gegen kollektive Zwangsmaßnahmen.

Dass die Gedenkstätte Mauthausen für parteipolitische Zwecke instrumentalisiert wird, ist für uns Vermittlerinnen und Vermittler prinzipiell nichts Neues. Dass das ehemalige Konzentrationslager nun von der Bundesregierung aber dazu benutzt wird, ihre rassistische Polemik in den Erinnerungsdiskurs zu tragen, hat dennoch etwas Groteskes an sich: "Muslime sollten zu Besuch in KZ-Gedenkstätte Mauthausen verpflichtet werden", lautete vor ein paar Tagen die Überschrift einer Aussendung von Karoline Edtstadler, Staatssekretärin im Innenministerium. Dieser Satz ist an Zynismus kaum noch zu übertreffen, zeigt die Gedenkstätte doch die mörderischen Folgen einer systematischen Stigmatisierung und Ausgrenzung, die eine rassistische und völkisch-nationale Ideologie bewirkt hat.

Auftreten gegen Antisemitismus

Und nun soll gerade Mauthausen dafür herhalten, um gegen "importierten Antisemitismus" vorzugehen und "Muslimen" ein entsprechendes Wertesystem einzutrichtern: "Denn wenn man selbst gesehen und gehört hat, welches Leid Antisemitismus erzeugt hat, wird man resistent gegen diese furchtbare Wertehaltung", so Edtstadler an anderer Stelle. Mit ihrer Aussendung versucht die Staatssekretärin doch tatsächlich den Eindruck zu erwecken, eine wackere Kämpferin gegen Antisemitismus zu sein. Kommt Antisemitismus aber aus den eigenen koalitionären Reihen, lässt sie eine entsprechende Kritik vermissen. Antisemitismus wird von ihr wohl nur dann zum Problem erklärt, wenn er sich für die Projektion rassistischer Feindbilder eignet. Ein sehr ähnliches Argumentationsmuster wird übrigens bei der Debatte zu "Gewalt gegen Frauen" bedient.

Als Vermittlerinnen und Vermittler an der Gedenkstätte Mauthausen-Gusen halten wir ein entschiedenes Auftreten gegen Antisemitismus in seine vielen Ausprägungen für unabdingbar. Wir verwahren uns allerdings dagegen, Musliminnen und Muslime pauschal Antisemitismus zu unterstellen und sie kollektiv zu Zwangsmaßnahmen zu verurteilen. Unsere alltäglichen Arbeitserfahrungen widersprechen in vielen Bereichen den Grundannahmen des Vorstoßes Edtstadlers: Ein Besuch der Gedenkstätte Mauthausen-Gusen kann keine per se "immunisierende" Wirkung gegen Antisemitismus, Rassismus oder Faschismus haben. Eine solche Vorstellung gilt auch in der Gedenkstättenpädagogik längst als überholt. Ganz abgesehen davon, dass Zwangsbesuche wohl bei den meisten Menschen kein Interesse daran wecken werden, sich offen und auf Augenhöhe mit dem Thema zu beschäftigen.

Gefährliche Vorstöße

Unser Zugang zu diesem Thema ist, dass ein Besuch der Gedenkstätte grundsätzlich allen Menschen zu ermöglichen ist, um eine Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und seinem vernichtenden Ein- und Ausschlusssystem am Ort eines ehemaligen Konzentrationslagers zu fördern. In Paragraf 2 des Gedenkstättengesetzes ist als Zielsetzung der Gedenkstätte unter anderem festgeschrieben, "über jegliche Form von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Völkermord aufzuklären und diesen entgegenzutreten". Insofern sehen wir nicht nur Zwangsbesuche für Menschen muslimischen Glaubens, sondern auch die Vorschläge einer "Sicherungshaft" und eines "Arbeitszwangs" für Geflüchtete als gefährliche politische Entwicklungen. Alle diese Vorstöße der Bundesregierung stellen rassistische Diskriminierungen dar, erzeugen ein nationalistisches Klima des Misstrauens und schließen somit an autoritäre Ideologien an.

Wir Vermittlerinnen und Vermittler wollen nicht zusehen, wenn die Gedenkstätte Mauthausen für Pauschalverurteilungen des rassistischen Diskurses der Bundesregierung missbraucht wird. Eine öffentliche Positionierung der Gedenkstättenleitung ist bisher nicht erfolgt. Wir wollen der Forderung der Staatssekretärin auf diesem Wege somit aber eine klare Absage erteilen. (26.3.2019)