Europaweit gab es Proteste gegen die EU-Urheberrechtsreform.

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Die EU-Urheberrechtsreform ist durchgegangen, das EU-Parlament stimmte mit hauchdünner Mehrheit für die umstrittenen Artikel. Die millionenfach unterschriebene Petition dagegen und die europaweiten Demonstrationen halfen nicht. Fest steht, das Internet in Europa wird sich massiv verändern, sogenannte Uploadfilter dürften bald Standard sein – andernfalls drohen rechtliche Probleme. Auch das Leistungsschutzrecht wurde beschlossen, künftig dürfen nur noch sehr reduzierte Ausschnitte von Artikeln auf anderen Plattformen verwendet werden.

Doch was heißt das nun konkret? STANDARD-Redakteurin Muzayen Al-Youssef beantwortet die Fragen der User:

Frage: Wie genau funktioniert das mit dem Uploadfilter?

Antwort: Grundsätzlich ist es schwierig zu sagen, wie genau die Richtlinie umgesetzt werden soll. Das ist ein Satz, den man leider öfter hören wird, da der Gesetzestext sehr unpräzise formuliert ist. Das war auch schon im Vorfeld einer der Hauptkritikpunkte. Damit ein Inhalt von einem Uploadfilter erkannt wird, muss der digitale Fingerabdruck ja abgeglichen werden. Woher diese Informationen stammen, ist offen: Muss ich sie als Betreiber selbst sammeln? Müssen Urheber sie zur Verfügung stellen und anmelden?Letzten Endes werden Plattformen und die Regierungen der Länder wohl ein Regelwerk aufstellen müssen, das diese Fragen beantwortet.

Frage: Wen wird die Regelung am stärksten betreffen?

Antwort: Leider vermutlich genau jene kleineren Plattformen, die User "andyman" in seinem Posting erwähnt. Neben Youtube nutzt auch Facebook bereits Uploadfilter – das hat man etwa bei dem Attentat in Christchurch beobachten können; da wurde das Video des Täters automatisiert blockiert. Was das für Europas sowieso schwache Position in der Digitalbranche bedeutet, wenn Start-ups so bald eine so große Hürde bewältigen müssen, ist die große Frage.

Frage: Wie geht es mit den sozialen Plattformen weiter?

Antwort: Facebook nutzt bereits einen Uploadfilter, Whatsapp und Instagram gehören zu dem Unternehmen. Ganz grundsätzlich: Die größeren Plattformen werden voraussichtlich weniger Probleme haben, die Richtlinie umzusetzen, da sie bereits über die notwendige Infrastruktur verfügen. Das heißt nicht, dass User das womöglich nicht spüren werden – das Problem des sogenannten "Overblocking" wird immer wieder in diesem Zusammenhang erwähnt. Betreiber haften künftig selbst für Nutzerinhalte – aus Angst vor Klagen werden die Filter voraussichtlich strenger sein als notwendig.

Problematisch wird es eher für kleinere Seiten. Manche Kritiker mutmaßen, dass sich hier ein Geschäft für die großen Konzerne aus dem Silicon Valley entwickeln könnte: Sie könnten ihre Uploadfilter an europäische Unternehmen verkaufen.

Auch ist offen, wie mit "halböffentlichen" sozialen Netzwerken – wie eben Whatsapp, aber auch etwa Telegram, Signal, Facebooks Messenger oder sogar Tinder –, die nur die Kommunikation mit Einzelnen erlauben, umgegangen wird. Müssen da auch Uploadfilter implementiert werden? Wie soll das kontrolliert werden? Und: Viele dieser Dienste versprechen eigentlich verschlüsselte Kommunikation. Wie soll das Hand in Hand gehen? Das sind – erneut – Fragen, die sich die Länder werden stellen müssen.

Frage: Wie wird der STANDARD mit der neuen Regelung umgehen?

Antwort: Das lässt sich noch nicht sagen – erst muss die Richtlinie ja in nationales Recht umgesetzt werden. Je nachdem, wie der Gesetzestext dann aussieht, wird der STANDARD sein Angebot anpassen müssen. Wir wissen auch nicht genau, wie Uploadfilter und Leistungsschutzrecht miteinander funktionieren werden. Letzteres verbietet ja die Verbreitung von Textfragmenten. Die Frage ist, inwiefern Plattformen sie vorab blockieren müssten.

Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass die Gesetze halten werden?

(Muzayen Al-Youssef, Anya Antonius, 27.3.2019)