Das EU-Parlament lehnte ab, über Änderungsvorschläge bei der Urheberrechtsreform abzustimmen. Sollten die Angaben von zehn Abgeordneten stimmen, war das wohl ein Versehen.

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Die Urheberrechtsreform der EU ist so gut wie fix. Noch muss sie vom EU-Rat abgesegnet werden – was aber normalerweise nur Formsache ist -, dann haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um das Gesetz zu adaptieren. Sowohl die umstrittenen Artikel zu Uploadfilter wie auch jene zum Leistungsschutzrecht wurden abgesegnet. Ob überhaupt über Abänderungsanträge gestimmt werden soll, wurde vom Parlament abgelehnt, was vor allem auf sozialen Medien zu einem Sturm der Entrüstung geführt hat. Dabei war die Abstimmung haarscharf: Mit gerade einmal fünf Stimmen Mehrheit lehnte man Änderungsvorschläge ab.

Angeblich falsche Schaltfläche gedrückt

Für umso mehr Verwunderung sorgen nun die korrigierten Ergebnisse. Zehn Abgeordnete des EU-Parlaments geben an, auf den falschen Knopf gedrückt zu haben und gegen den Antrag gestimmt zu haben, obwohl sie eigentlich dafür seien. Zwei Abgeordnete wollten eigentlich ablehnen, ein Parlamentarier sich enthalten. Demnach wäre die Abstimmung über Änderungsvorschläge – etwa bei den umstrittenen Artikel zu Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern – anders ausgefallen.

Jedoch hat diese Erkenntnis wenige Auswirkungen auf die beschlossenen Punkte. Im EU-Parlament können Mitglieder zwar vermerken, wenn sie eine andere Schaltfläche als geplant betätigt haben, um ihre tatsächliche Intention kundzugeben, jedoch ändert sich an dem letztlichen Ergebnis trotzdem nichts.

Zudem gilt zu bedenken, dass die Angaben der zehn Abgeordneten nicht unbedingt stimmen müssen. So könnte es genauso gut sein, dass sie dies behaupten, um sich der Verantwortung, dagegengestimmt zu haben, zu entziehen. (muz, 27.3.2019)