Will, dass auch in Strafverfahren nach einem Freispruch ein angemessener Kostenersatz erfolgt: Neos-Justizsprecherin Irmgard Griss.

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Wien – Die Strafverteidiger und die Neos fordern vollen Ersatz der Verfahrenskosten für Angeklagte bei Freisprüchen in Strafverfahren. Zuletzt hat sich der freiheitliche Fraktionschef im BVT-Untersuchungsausschuss, Hans-Jörg Jenewein, in diese Richtung stark gemacht. Der Präsident der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen, Manfred Ainedter, verlangt nun die rasche legistische Umsetzung.

"Es kann nicht sein, dass freigesprochene Angeklagte auf den Kosten ihrer Verteidigung weitgehend sitzen bleiben. Es ist meist schwer genug, in mitunter langwierigen Verfahren einen Freispruch zu erkämpfen. Dann aber bis auf einen minimalen Pauschalbeitrag keinen Kostenersatz zu bekommen, kommt in der Auswirkung einer Bestrafung gleich", findet Ainedter.

Wer in einem landesgerichtlichen Verfahren von einem Einzelrichter freigesprochen wird, kann mit einem staatlichen Beitrag zu seinen Verteidigerkosten von bis zu 3.000 Euro rechnen. Bei Schöffen- und Geschworenenverfahren erhöht sich der Betrag auf bis zu 5.000 beziehungsweise 10.000 Euro. Ein versierter Wahlverteidiger ist damit bei einem umfangreicheren Beweisverfahren wohl kaum, eine Konfliktverteidigung mit Sicherheit nicht finanzierbar.

Belastung durch Verfahren

Für Neos-Justizsprecherin Imgard Griss ist daher "die derzeitige Regelung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar". "Wer freigesprochen wird, war allein schon durch das Strafverfahren einer großen Belastung ausgesetzt. Diesen Personen darüber hinaus teils existenzbedrohende Prozesskosten aufzubürden, kann in keiner Weise gerechtfertigt werden", gibt Griss zu bedenken. Die Neos haben daher vor kurzem einen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht, um die Gesetzeslage im Sinne der Betroffenen anzupassen. "Wir brauchen eine Regelung, die sicherstellt, dass bei Strafverfahren im Falle eines Freispruchs ähnlich wie bei Obsiegen im Zivilverfahren Kostenersatz nach dem tatsächlichen Aufwand geleistet wird", sagte Griss.

Laut Justizministerium wurden im Vorjahr insgesamt 2,27 Millionen Euro an Pauschalbeiträgen zu Verteidigerkosten ausbezahlt. Offen blieb, auf wie viele Freigesprochene sich diese Summe verteilt hat. Fest steht jedenfalls, dass die Beiträge seit 2013 (als 1,51 Millionen Euro ausgeschüttet wurden) angewachsen sind, was auf eine zwischenzeitlich in Kraft getretene Novelle der Strafprozessordnung zurückzuführen ist.

Verfahrenshelfer

Wer sich mangels ausreichenden Einkommens und Vermögens keinen Wahlverteidiger leisten kann, bekommt bei Bedarf einen Verfahrenshelfer gestellt. Für die Angeklagten ist die Verfahrenshilfe kostenfrei, die Justiz beteiligt sich an den der Anwaltschaft aus der Verfahrenshilfe erwachsenden Kosten insoweit, als sie einen jährlichen Beitrag in die Pensionsvorsorge der Rechtsanwälte zuschießt und damit an der Altersversorgung der Anwaltschaft mitwirkt. Im Vorjahr wurden 18 Millionen Euro beigesteuert. (APA, 28.3.2019)