Sonja Wehsely wehrt sich nun juristisch gegen die Darstellung, sie habe für den KAV-Wirtschaftsbericht Zahlen geschönt.

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Die Neos, hier der Wiener Klubchef Christoph Wiederkehr, sind der Meinung, dass genau das passiert ist, und haben deswegen eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.

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Wien – In der Causa Krankenhaus Nord läuft die Auseinandersetzung nun nicht nur auf politischer, sondern auch auf juristischer Bühne – zumindest eine Nebengeschichte: Die ehemalige Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) hat die Wiener Neos auf Unterlassung und Widerruf wegen Kreditschädigung geklagt.

Die Vorgeschichte: Wie berichtet brachten die Pinken eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein, namentlich genannt werden darin Wehsely und das ehemalige Führungsduo des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV), Udo Janßen und Thomas Balázs. Die Neos werfen den drei Personen vor, den KAV-Wirtschaftsplan missbräuchlich aufgestellt zu haben.

Vorgeschichte betrifft KAV-Wirtschaftsplan

In dem Plan, der dem Gemeinderat im Oktober 2017 vorgelegt wurde, werden nicht nur die Gesamtkosten für das Projekt angegeben, sondern auch 200 Millionen Euro als "Forderungen aus Regressansprüchen und Versicherungsentschädigungen". Zahlreiche Zeugen hätten in der Untersuchungskommission über das Bauprojekt ausgesagt, dass diese Summe unrealistisch sei. "Es besteht also der Verdacht, dass die Kosten für das Krankenhaus lange Zeit geschönt wurden", sagte Christoph Wiederkehr, Chef der Wiener Neos, bei der Präsentation der Sachverhaltsdarstellung.

Solche Behauptungen sollen die Pinken nun also unterlassen. Die ehemalige Politikerin und jetzige Siemens-Managerin Wehsely betonte in der Untersuchungskommission, dass es kein Fehlverhalten ihrerseits gegeben habe. Sie trat im Jänner 2017 zurück, also einige Monate bevor der Plan dem Gemeinderat vorgelegt wurde.

Neos wollen sich "nicht einschüchtern" lassen

Die Neos wollen sich von Wehselys Klage "natürlich nicht einschüchtern lassen". Es würden genügend Anhaltspunkte bestehen, damit die Staatsanwaltschaft prüfend tätig wird. "Wir sehen es als unsere Pflicht, die Erkenntnisse der Untersuchungskommission den Ermittlungsbehörden weiterzugeben und so für volle Aufklärung zu sorgen", sagt Wiederkehr.

Wehsely wird diesen Freitag erneut in der Untersuchungskommission befragt. (lhag, 1.4.2019)