Au in der Hallertau/Halle – Der deutsche Modehersteller Gerry Weber darf sich wie angestrebt im laufenden Betrieb sanieren. Das Amtsgericht Bielefeld habe "planmäßig" die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung angeordnet, erklärte Gerry Weber am Montag. Der Geschäftsbetrieb soll demnach "ohne Einschränkungen" weiter laufen. Dessen Finanzierung sei bis in das Jahr 2020 gesichert, erklärte das Unternehmen.

Der Modehersteller hatte Ende Jänner Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Als Grund für den Insolvenzantrag nannte das Unternehmen das Scheitern der Gespräche mit Finanzierungspartnern. Gründer Gerald Weber räumte gegenüber dem "Spiegel" zudem eigene Fehler ein. Dazu habe auch der Bau eines neuen Logistikzentrums gehört. Viele Modeketten leiden überdies unter der Konkurrenz durch den Online-Handel. Gerry Weber ist auch in Österreich vertreten – dass das Filialnetz verkleinert werden soll, ist schon länger bekannt. (APA, 1.4.2019)