Wien – Die Ärztekammer und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben sich am Dienstag auf einen Gesamtvertrag für die neuen Primärversorgungseinheiten (PVE) geeinigt. Darin sind die Leistungen der 75 Einheiten, die bis 2021 entstehen sollen, sowie die Honorierungen für die Ärzte festgelegt.

Festgeschrieben ist darin etwa, dass jede Primärversorgungseinheit zumindest aus drei Allgemeinmedizinern und einer diplomierten Krankenpflegerin oder einem diplomierten Krankenpfleger bestehen muss. Zusätzlich können verschiedene andere Mediziner und Therapeuten für die Patienten zur Verfügung stehen. Einheitliche Öffnungszeiten zwischen 40 und 50 Wochenstunden müssen den Patienten angeboten werden, hat die APA aus Verhandlungskreisen erfahren. Damit soll den Patienten der Umstieg von den Spitalsambulanzen schmackhaft gemacht werden.

Definierter Versorgungsauftrag

Der Gesamtvertrag enthält auch einen definierten Versorgungsauftrag, der pauschal abgegolten wird. Darin ist etwa aufgelistet, welche Leistungen angeboten werden – z.B. die Betreuung chronisch Kranker wie Diabetiker oder die Versorgung von Schnittwunden. Damit dürften die Ärzte einen Patienten dann nicht mehr in ein Krankenhaus weiter verweisen.

Auch der mit dem jeweiligen Bundesland abgestimmte Stellenplan, die Kriterien für die Qualitätssicherung und die grundsätzlichen Ziele der Honorierung für die Ärzte sind in dem Gesamtvertrag geregelt.

Über die Details des Gesamtvertrages werden der Vorsitzende des Hauptverbandes, Alexander Biach, und Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart Mittwochfrüh in einer gemeinsamen Pressekonferenz informieren. (APA, 2.4.2019)