Wolfgang Handler, Staatsanwalt beim Tierschützer-Prozess, kann Widersprüche rund um die damaligen Ermittlungen nicht aufklären.

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Der parlamentarische Untersuchungsausschuss bezüglich der politischen Einflussnahme auf den Verfassungsschutz hat sich in den vergangenen Wochen zu einem U-Ausschuss zum Thema "Tierschützer-Ermittlungen" entwickelt. An sich ist die Causa zwar brisant, und die Abgeordneten schaffen es auch, Widersprüche zwischen verschiedenen Auskunftspersonen aufzuarbeiten. Doch da die Ermittlungen gegen Tierschützer nun doch schon fast ein Jahrzehnt zurückliegen, ist die Relevanz der festgestellten Missstände enden wollend.

Das zeigt sich auch am Medieninteresse: Mittlerweile tickert online nur noch DER STANDARD live, im Medienraum blieben viele Plätze leer. Auch die Abgeordneten waren schon einmal motivierter – ein guter Indikator dafür ist, dass Peter Pilz nicht selbst befragt, sondern seine Fraktionskollegen Alma Zadic übernehmen ließ.

Frage der Glaubwürdigkeit

Am Dienstag standen erneut zwei mühsame Befragungen zur Tierschützer-Causa an. Den Anfang machte Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler, der damals in Wiener Neustadt ermittelte. Seine Glaubwürdigkeit wurde von den Abgeordneten schrittweise beschädigt; sie legten zahlreiche Dokumente vor, die Handlers Aussagen widersprachen. Ungeklärt ist nach wie vor, wie viel der Staatsanwalt über den Einsatz der verdeckten Ermittlerin wusste, die damals von der Polizei in die Tierschützerszene eingeschleust wurde.

Auch die anschließende Befragung des einstigen Generalprokurators Werner Pleischl brachte nur wenig Aufklärung, für den dritten Zeugen Albin Dearing galt das genauso.

Spannender waren da die Nebenschauplätze des BVT-Ausschusses. Etwa die Frage, ob die im Februar stattgefundene Razzia im Verfassungsschutz, die den U-Ausschuss ja ausgelöst und dessen erste sechs Monate dominiert hatte, nach wie vor für eine internationale Isolation des BVT sorgt. Das hatte am Montag BVT-Chef Peter Gridling bei einer Zeugenaussage vor Gericht bestätigt. Bundeskanzler Sebastian Kurz müsse sich zwischen "Sicherheit oder Machterhalt" entscheiden, sagte der sozialdemokratische Fraktionsführer Jan Krainer.

Stephanie Krisper beklagte, dass der ehemalige Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) nun als Nationalratspräsident über die Einstufung von Akten mitentscheiden könne. Sie will, dass Akten über Personalentscheidungen nicht mehr als Stufe 2 klassifiziert werden, sodass medienöffentlich Fragen dazu möglich sind.

Die Neos-Abgeordnete berichtete auch zuerst darüber, dass die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen gegen zahlreiche Befragte im U-Ausschuss einleiten werde. So waren gegen Innenministeriums-Generalsekretär Peter Goldgruber, seinen Mitarbeiter Udo Lett, drei Belastungszeugen sowie die Staatsanwältin Ursula Schmudermayer Anzeigen wegen falscher Zeugenaussagen eingegangen. Diese Anzeigen seien laut Staatsanwaltschaft jedoch nicht konkret genug gewesen, um die Aufnahme von Ermittlungen zu rechtfertigen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wurde von der Oberstaatsanwaltschaft und dem Weisungsrat bejaht, wie dem STANDARD bestätigt wurde.Das sorgte für Kritik, da die Widersprüche zwischen einzelnen Zeugen detailliert in zahlreichen Medien protokolliert wurden. Offenbar stellte die Staatsanwaltschaft nicht einmal Anträge, die Protokolle der Befragungen vor dem U-Ausschuss zu erhalten.

BVT-Referat könnte wachsen

Naturgemäß war auch die Frage der Vernetzung von der FPÖ mit der Identitären Bewegung und deren Verbindungen zu gefährlichen Gruppierungen weltweit ein Gesprächsthema. Nicht im U-Ausschuss selbst, sondern auf dem Gang unter Journalisten und Abgeordneten. Nach wie vor gibt es in der Opposition die Theorie, dass die Razzia im Verfassungsschutz, vor allem bei der Zeugin und Extremismus-Referatsleiterin Sibylle G., ein Versuch gewesen sei, Ermittlungstätigkeiten im Bereich Rechtsextremismus einzudämmen.

Dazu passte die Meldung, dass offenbar im Nationalen Sicherheitsrat ein Ausbau des BVT-Extremismusreferats überlegt wurde. Der Sicherheitsrat, der aus Ministern und Vertretern der Nationalratsklubs besteht, beschloss eine Evaluierung der Ressourcen der BVT-Abteilung. (Fabian Schmid, Lara Hagen, 2.4.2019)